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Überholmanöver !!!
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Seite 1 von 3

Autor:  hgan60 [ Mi 4. Aug 2010, 23:21 ]
Betreff des Beitrags:  Überholmanöver !!!

..ich soll durch ein überholmanöver zwei menschen auf ihren "rädern" zu fall gebracht haben. :shock:

.es war so,das mir ein pärchen entgegen kam und ich eins überholen mußte......

..nach meinem verständniss hat das gepasst !!

..bin also zwischen dänen durch...

..doch die beiden,die in meine richtung fuhren,hatten nix besseres zu tun als sich zu erschrecken und auf die fresse zu legen........

..den beiden ist zum glück nix passiert !

...ich hab von dem ganzen quark nix mitbekommen und hab nun eine anzeige wegen "gefährlichen eingriff in den strassenverkehr".."unfallflucht"..und "fahrerflucht" am hals........ :motz:

..bin mit den "verunfallten" mittlerweile im kontakt (weils zufällig bekannte von cheffe sind..)..und die ziehen ihre anzeige auch zurück.

...aber "unfallflucht" "etc." sind für die rennleitung keine kinkerlitzchen !!!

..hat einer von euch erfahrung mit soner
flotte biene hat geschrieben:
scheisse!
?!???

Autor:  Ziggenfred [ Mi 4. Aug 2010, 23:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

Sind die nicht eigentlich in die falsche Richtung gefahren?

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

..nee,breitseitig befahrbarer radweg....ziemlich breit sogar !

Autor:  kiwi_kirsch [ Do 5. Aug 2010, 00:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

die beiden nebeneinander? und ohne dich zu sehen? auf einem radweg, der in zwei richtungen befahrbar ist, sind die trotzdem so gefahren, daß du auf deiner spur zu einem manöver gezwungen warst, welches die beiden erschrecken würde? und da du kontaktfrei an den verkehrsgegnern vorbei bist und auf radwegen kein anderes tempolimit herrscht als innerorts*, sollst den anlaß zum anhalten wo genau hergehabt haben? laß dir mal den paragraphen in der stvo vorlesen (schreib bitte die nummer des paragraphen auf, will ich wissen), der besagt, man solle sich nach dem unfallfreien passieren jedes auf der gegenspur befindlichen verkehrsteilnehmers anhalten um sich seines seelischen wohlergehens (schrecken) zu erkundigen.

___________
*50km/h - in der stvzo stehts nur für straßen, aber polizeilich gefragt wurde mir gesagt, es übertrage sich auch auf radwege. kenne zwar verschiedene meinungen dazu, aber das innerorts-50er-limt ist in der deutlichen mehrheit aus polizistenmündern gekommen

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

kiwi_kirsch hat geschrieben:
... man solle sich nach dem unfallfreien passieren jedes auf der gegenspur befindlichen verkehrsteilnehmers anhalten um sich seines seelischen wohlergehens (schrecken) zu erkundigen.




nun kann ich auch beruhigt schlafen gehen....DAS HAST DU SO TOLL GESAGT !!!..wenn du nix dagegen hast werde ich das fast wortwörtlich übernehmen... :daumen:

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

..die,die sich gemault haben waren in meiner richtung hintereinander unterwegs....und genauso ein duo kam mir auch entgegen....

..die laaaaahaaangsam...ich ziemlich schnell...


...ich hab das schon als "eng" in erinnerung..aber wie gesagt es hat gepasst....null "feindkontakt"...

Autor:  North [ Do 5. Aug 2010, 00:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

das waren getarnte autofahrer!

1. keine berührung = kein unfall
2. kein sach oder körperschaden = kein unfall
3. is ne OWI, überholen mit zuwenig sicherheitsabstand
4. fahrerflucht sei noch nachzuweisen, hast du überhaupt bemerkt das was passiert war?
5. mist, vergessen, war wichtig, reich ich evtl nach

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

..sachschaden gibt es !!!

..weiß noch nicht wieviel...

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

North hat geschrieben:
4. fahrerflucht sei noch nachzuweisen, hast du überhaupt bemerkt das was passiert war?



..nö,null !!!

..die haben wohl noch gerufen...gibt 6 zeugen.....ich hab aber nix mitgekriegt..

Autor:  North [ Do 5. Aug 2010, 00:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

hgan60 hat geschrieben:
ich hab aber nix mitgekriegt..


direktzitatentfernung gesperrt.


das war nur ne rethorische frage.

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 00:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

..eiweiß !!!
Dateianhang:
Voreverjoung.jpg
Voreverjoung.jpg [ 25.19 KiB | 4388-mal betrachtet ]

Autor:  North [ Do 5. Aug 2010, 00:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

1. keine berührung
steht über
2. kein schaden
steht unter
3. zu eng überholt

fakt ist:
du hast mit zuwenig abstand überholt, bzw überholt als es nicht gepasst hat.
für dich gelten die selben abstandsregeln wie für einen autofahrer
(ein grund warum radwege untauglich sind: man darf eigentlich garnich überholen)

du hast aber keinen unfall gehabt, es gab (1) keine berührung.

wenn ein autofahrer bei rot über die ampel fährt, iund du vor schreck gegen ne strassenlaterne, dann haste pech.

sprich, es bleibt nur die OWI

und das is genau das prinzip nachdem radfahrer behandelt werden die von autofahrern wegen zu wenig abstand zu fall gebracht wurden.

da reciht version 2:
berührung (1) ja
schaden (2) nein
OWI, kost 10€

is ne EINLADUNG für autofahrer zu machen was sie wollen.

Autor:  NullNullSix [ Do 5. Aug 2010, 03:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

das ist schlichtweg falsch :)

Wenn du eine OWI begehst und daurch ein Unfall passiert (bspw. jemand stürzt) dann bist du dafür verantwortlich.

Die Cops können dir dann wegen der OWI ne Strafe aufdrücken (25€oder so) und, aber dafür müssen sie dir nachweisen, dass du den Unfall mitbekommen hast, sie können dich wegen Fahrerflucht ankacken...

UND

der Unfallgegner kannsich den enstandenen Schaden durch dich wiedergutmachen lassen (Schmerzensgeld, Schadensersatz,...)
Für den 2. Part gibts Haftpflichtversicherungen...

Gruß 00

P.S. wenn es anders wär würde ja keiner OWIs beachen. Jeder Unfall, außer Vorsatz, ist eine OWI.

Autor:  North [ Do 5. Aug 2010, 10:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

das erzähl mal dem geflüchteten autofahrer dessen kennzeichen ich hatte. (hat mich auf schneeglatter fahrbahn beim überholen gestreift und mich zu fall gebracht, lenker verbogen, handgelenke geprellt, knie aufgeschürft)

polizei wollte nichts unternehmen "ja, vielleicht haben sie ja nichtmal das richtige kennzeichen notiert, ausserdem da sie ja anscheinend nicht schwer verletzt sind und kein nennenswerter sachschaden vorliegt, gibt es keinen unfall und auch keinen handlungsbedarf, das ist im höchstfall ne OWI"

naja, von denen hört man eh ziemlich viel unsinn:
"sie können doch über den bürgersteig fahren wenn der radweg blockiert ist"
"sie müssen warten wenn der radweg blockiert ist"

Autor:  NullNullSix [ Do 5. Aug 2010, 14:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

du hast es richtig erfasst. Von denen hört man ZIEMLICH VIEL Unsinn!!! Außerdem sind sie oft stinkfaul und haben keinen Bock sich mit Kleinigkeiten ab zu geben (auch wenn sie es müssten).

OWIs werden normalerweise eh nicht von der Polizei !geahndet! sondern vom Ordnungsamt/Ordnungsbehörde. Die können und müssen das aber aufnehmen.

Wenn dir nichts passiert ist (körperlich), dann kommt auch keine fahrlässige Körperverletzung dazu. D.h. da ist eigentlich nichts für die Polizei...

Der Sachschaden. Egal wie hoch. Kann von dir über einen Anwalt geltend gemacht werden. Fahrer bekommst du raus. Kennzeichenstelle verrät ihn dir für 10-20 Euro (glaube ich). Macht die Zulassungsstelle wenn man einen guten Grund hat (Unfall zählt dazu).

Dann kann man den Sachschaden und alle weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen (im ersten Zug geht das sogar ohne Anwalt, auch wenn ich den immer empfehlen würde.

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 22:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

..so,ich hab mich heute mit dem "geschädigten" getroffen....

..lange rede..kurzer sinn...der typ,seines zeichens arzt,hat mir ein ganz tolles angebot gemacht...wie er findet...


..ich soll bis morgen den schaden an den zwei rädern bezahlen..200€..und dann will er die anzeige zurückziehen..

..ich könnt grad echt kotzen über so ein arrogantes arschloch...

..werd nochmal eine nacht drüber schlafen,..aber ich glaube DER KRIEGT NIX von mir ...

Autor:  KingKahuna [ Do 5. Aug 2010, 23:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

Der Kerl hat also am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er sein Fahrzeug nicht beherrscht?
Ohne relevanten Fremdeinfluß vom Rad zu fallen, na hallo! War der Kerl etwa besoffen? Zeig ihn doch wegen Trunkenheit im Straßenverkehr an, du hast schließlich einen konkreten Verdacht :)

Autor:  hgan60 [ Do 5. Aug 2010, 23:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

KingKahuna hat geschrieben:
War der Kerl etwa besoffen? Zeig ihn doch wegen Trunkenheit im Straßenverkehr an, du hast schließlich einen konkreten Verdacht :)


..na das is ja auch mal ein gegenargument !!!
..naja,die waren zu viert,also bestimmt partymäßig unterwegs... :häh: :verdacht:

Autor:  kiwi_kirsch [ Do 5. Aug 2010, 23:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

nichts zahlen.

zeig ihn an. wegen erpressungsversuchs. nötigung zur zahlung. und wegen verdachts auf trunkenheit am steuer. ihr hattet keinen kontakt. wenn er vom rad stürzt, weil er sich über dich erschreckt, hat er nicht aufgepaßt. weil ihr keinen kontakt hattet, hast du nichts falsch gemacht.

kennst du denn keinen einzigen anwalt?! irgendwelche juristen hat doch jeder irgendwo im bekanntenkreis oder nicht?

Autor:  Ziggenfred [ Fr 6. Aug 2010, 08:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

Nein, nicht zahlen! Die 200€ Schaden soll er Dir sowieso erstmal nachweisen. Quittung, Kostenvoranschlag. Kommt eher selten vor, dass durch einen Sturz ohne Fremdeinwirkung so ein hoher Schaden entsteht. Nicht am üblichen Stadtrad aber er ist ja Arzt...

Schließe mich sonst den Argumenten der beiden Vorposter an.

Autor:  mistfink [ Fr 6. Aug 2010, 08:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

Ziggenfred hat geschrieben:
Nein, nicht zahlen! Die 200€ Schaden soll er Dir sowieso erstmal nachweisen. Quittung, Kostenvoranschlag. Kommt eher selten vor, dass durch einen Sturz ohne Fremdeinwirkung so ein hoher Schaden entsteht. Nicht am üblichen Stadtrad aber er ist ja Arzt..

Nicht zahlen ist leicht gesagt, vor allem wenn man nicht betroffen ist.
Das Zauberwort steht ganz unten:Arzt.
Es duerfte fuer den Guten ein Leichtes sein, einen Attest fuer 200€ Schmerzensgeld zu bekommen - und auch wenn hier immer wieder ueber die Inkompetenz und Unwissenheit der Polizei gemeckert wird, spielt deren Einschaetzung eigentlich gar keine Rolle - der Richter am Ende der Kette enscheidet naemlich ueber Recht und Unrecht, die Polizisten nehmen nur auf.

Auch sinngemasse Aussagen wie: "Du hast nichts mitbekommen, also keine Fahrerflucht" sind mehr als zweifelhaft, denn Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.

Anscheinend sind die Beiden ja wirklich auf die Schnauze geflogen und auch wenn der Typ ein arrogantes rschlch sein mag, duerftest Du mit den 200€ bzw. die eventuell noch verhandelbaren Reparaturkosten mit dem blauen Auge...

Biete ihm doch an, die Raeder zu reparieren, Du hat ja keine zwei linken Haende und wenn Du auf schoen freundlich machst, ihnen noch anbietest neue Bremsbelaege und eine neue Kette usw. usf....

Autor:  SXHC [ Fr 6. Aug 2010, 08:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

ohh der mistfink hat sich im urlaub gut erholt und ist wieder "kooperativ"

@Hgan:

würde mich bei dem nicht auf einen Rechtsstreit einlassen...sein Anwalt wird wohl der bessere sein und er hat wohl auch mehr zeit und geld das ggf. durch die instanzen zu prügeln.

würde aber eine erklärung aufsetzen (lassen), dass die 200€ Reparaturkostenanteil KEIN Schuldeingeständnis sind.

Autor:  speedmk [ Fr 6. Aug 2010, 09:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

ich stell mir grad von hgan60 das überholmanöver vor.mir ist ja auf landstrassen auch schon passiert,das der gegenverkehr ausschert und überholt.ich könnte manchmal einen gegenstand nehmen und ihn gegen den pkw schmeissen,vielleicht in höhe frontscheibe.es wird ja dabei sogut wie kein abstand gehalten,und auch keine rücksicht auf gegen verkehr,so das ich auch oft in den grünbereich,rasen fahren muss,weil die strassen auch oft nicht breit genug ist.aber da bin ich ja mitm rr unterwegs und da hat man ja nicht so viel dabei.so stell ich mir grad hgan60 überholmanöver vor

aber vielleicht sah ja der pkw so aus :mrgreen:
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=GaQB_tgS7f0&feature=player_embedded#[/youtube]

Autor:  NullNullSix [ Fr 6. Aug 2010, 11:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

mistfink hat geschrieben:
Auch sinngemasse Aussagen wie: "Du hast nichts mitbekommen, also keine Fahrerflucht" sind mehr als zweifelhaft, denn Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.



Das gilt für begangegen Straftaten von denen man nicht wusste das sie Strafbar sind.

Fahrerflucht ist eine vorsätzliche Handlung die man nur beghen kann wenn man vorsätzlich handelt. Wenn man den Unfall nicht bemerkt kann man nicht Fahrerflucht begehen!!!

Ansonsten ist 200€ Schaden an zwei Rädern auf gerader Strecke und ohne besonderen Kontakt mit einem Hinderniss relativ hoch (wenn da nicht gerade die Ultegra Schaltung abgebrochen ist ^^) (er schreibt explizit Schaden an den Rädern, NICHT Schmerzensgeld).
Würde mir hier definitv nen KVA machen lassen.

Bei meinen 2 letzten Aktonen bei denen mein Rad so über die Straße geschlidert ist hat es nie mehr als einen Kratzer abbekommen (bei einer von den Aktionen hab ich mir das Schultergelenk gesprengt) Rad hatte nur Kratzer...
Ist also nicht ganz abwegig, dass der da übertreibt.

Autor:  mistfink [ Fr 6. Aug 2010, 13:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Überholmanöver !!!

NullNullSix hat geschrieben:
Das gilt für begangegen Straftaten von denen man nicht wusste das sie Strafbar sind.
Fahrerflucht ist eine vorsätzliche Handlung die man nur beghen kann wenn man vorsätzlich handelt. Wenn man den Unfall nicht bemerkt kann man nicht Fahrerflucht begehen!!!

Was willst Du uns mit dieser Information und den drei "!" sagen? Dass es sich hier um keine Fahrerflucht handelt und hgan60 somit die 200€ verweigern soll?

Ob das Fahrerflucht ist oder nicht entscheidet nicht der mehr oder weniger "Fluechtende" sondern im Zweifelsfall der Richter und dieser recht oft dafuer. Recht ist nicht, es wird gesprochen.

Und wenn Du ein Rad in den Radladen zur Reparatur bringst sind 200€ gleich weg.

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