www.fahrradkurier-forum.de
http://www.fahrradkurier-forum.de/

!!Frage!!!
http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=7055
Seite 1 von 1

Autor:  Mathias [ Do 10. Jun 2010, 12:35 ]
Betreff des Beitrags:  !!Frage!!!

Hi,
mal ne Frage ich habe ein Gewerbe als Kurierunternehmer.
Jetzt möchte ich am Wochenende auf einer Veranstaltung Hotdogs machen und Verkaufen!

Die Chefin dieser Firma hat gesagt am Ende des Wochenendes soll ich dann einfach eine Rechnung an sie schreiben!
Meine Frage darf ich das überhaupt? Hotdogs verkaufen hat ja nix mitm kurierfahren zu tun

Gruß

Autor:  delle [ Do 10. Jun 2010, 16:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Solange Du einen Gewerbeschein hast und keine besonders genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübst, sollte das egal sein.

Allerdings wäre zu prüfen ob beim Verkauf von Lebensmitteln evtl. ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.

Frag mal deine "Chefin".

Autor:  Mathias [ Do 10. Jun 2010, 16:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

ja das Gesundheitszeugniss muste ich mir ausstellen lassen!
War son Film den ich mir ansehen muste.
Wollte nur mal wissen wie das mitm rechnungsschreiben ist und ob das geht.
Danke

Autor:  delle [ Do 10. Jun 2010, 16:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Du musst ja nicht zwangsläufig Hot Dog Verkauf in die Rechnung schreiben... :mrgreen:

Autor:  Mathias [ Do 10. Jun 2010, 18:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

daran habe ich auch schon gedacht :aaah:
wollte nur mal wissen wie das rechtlich aussieht.

Autor:  st1ffl3r [ Do 10. Jun 2010, 21:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Solange du die Gewerbenummer angibst, ist es egal ob du nun Hot Dogs verkaufst oder Briefe verteilst.
Wichtig ist die Umsatzsteuer auszuweisen!

Und wie schon von DELLE gesagt, mußt du auch nicht Hot Dog Verkauf draufschreiben, Dienstleistung sollte genügen.

Autor:  Ziggenfred [ Do 10. Jun 2010, 22:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Zitat:
Solange Du einen Gewerbeschein hast und keine besonders genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübst, sollte das egal sein.

Naja, rein rechtlich darfst du es nicht. Für solche Zwecke ist es gut Promotion bei der Gewerbeanmeldung mit reingeschrieben zu haben. ;)

Autor:  dan [ Do 10. Jun 2010, 22:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Ich würde so weit gehen zu behaupten, dass da sogar Hot-Dog-Verkauf draufstehen darf.

Begründung: einen Gewerbeschein braucht man, wenn man regelmäßig und nachhaltig einer bestimmten Tätigkeit nachgehen will. Ist man bereits gewerblich tätig, als Steuerzahler erfaßt usw., und übt man auf seinem Gewerbe gelegentlich/selten mal eine fachfremde Tätigkeit aus, so ist das völlig normal und zeugt nur von Unternehmergeist.

Autor:  flotte biene [ Do 10. Jun 2010, 22:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

oder man beantragt beim finanzamt schnell ne exrta steuernummer für sowas...für kleine nebenjobs.

Autor:  st1ffl3r [ Do 10. Jun 2010, 22:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

richtig, und vor allem
Zitat:
gewerblich tätig...


heißt ja, Steuern einzunehmen und wieder abzuführen. Oder nicht? :!:

Quasi wie ein Freier Mitarbeiter in dem Fall. :-?
Was du dabei abführst oder aber auch nicht ist deine Sache, nur erwischen darfst du dich nicht und solltest es auch irgendwie in den Büchern haben, als was auch immer. :lol:

Autor:  Ziggenfred [ Do 10. Jun 2010, 22:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Zitat:
so ist das völlig normal und zeugt nur von Unternehmergeist.

Gang und Gebe ist nicht immer entsprechend der Gesetzeslage aber dennoch sollte er sich nicht all zu viele Sorgen machen. Falls das Ordnungsamt oder wer auch immer bei sowas mal kontrolliert, kann man immer noch angeben, dass man das ganze die Woche drauf anmelden wollte. Das Gewerbeamt hat mir bestätigt, dass es eine "Schonfrist" von 30 Tagen gibt, auch wenn der Sachbearbeiter das nur sehr widerwillig preisgeben wollte.

Autor:  flotte biene [ Do 10. Jun 2010, 23:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

aber iss dat nicht so, dass man ne steuernummer für kleinunternehmerdings nebenebei, umsatzsteuerbefreit nach paragraph 107 oder so...äh, und dann muss man eh keine steuern dafür zahlen (und nehmen)?

Autor:  Ziggenfred [ Do 10. Jun 2010, 23:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Jup aber die Kleinunternehmerregelung benötigt ebenfalls ein angemeldetes Gewerbe.

Autor:  flotte biene [ Do 10. Jun 2010, 23:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

neehee! nämlich nihiicht! also jedenfalls, bevor ich kurier war, war ich angestellt, und da sollte ich ma ne rechnung schreiben, und da habick det so jemacht. und das war tippitoppi!

Autor:  Ziggenfred [ Do 10. Jun 2010, 23:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Aber hier: http://www.gutefrage.net/frage/muss-man ... e-anmelden

Edith fand noch: http://artikel.4.am/archives/18990-Gewe ... ehmer.html
Es geht halt nur um Umsatzsteuer oder nicht. Umsatzsteuerbefreiung macht Sinn, wenn du Dinge an Endkunden verhökern willst. Da kannst du den üblichen Preis ansetzen und hast mehr Gewinn am Verkauf. Im B2B würde ich immer auf Ust setzen.

Autor:  don panettone [ Do 10. Jun 2010, 23:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Es gibt wohl tatsächlich Rechnungen über Kleinbeträge ohne Rechnungsnummer. Unabhängig
davon können mWn auch Privatpersonen Rechnungen stellen, z.B. wenn man etwas verkauft oder tut,
ohne das damit ein Gewerbe verknüpft ist, also ohne große Gewinnabsichten. Ansonsten kann
man bei der Gewerbeanmeldung einen möglichst difusen/ breitgefächerten Unternehmensinhalt
angeben.

Autor:  Ziggenfred [ Fr 11. Jun 2010, 08:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Ich kann da aber nirgendwo rauslesen, dass man dafür keine Gewerbeanmeldung benötigt.

Zitat:
möglichst difusen/ breitgefächerten Unternehmensinhalt angeben

Dem kann ich zustimmen. Ich habe z.B. drin: Fahrradkurier, Kleintransport bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, Gastronomie, Promotion, Bühnen- und Messebau. Was man als Student halt so alles nebenbei machen könnte... :mrgreen: Gerade Promotion hilft mir relativ viele Tätigkeiten zu Labeln.
Denn kommt das FA mal zur Tiefenprüfung kann man ziemlich gearscht sein, wenn man Rechnungen für Tätigkeiten ausgestellt hat, die nicht offiziell in den Unternehmensleistungen enthalten sind.

Edith sagt, dass die meisten sicherlich Umsätze schieben, bei denen man vor dem FA als "kleines Licht erscheint" und größere Kontrollen nicht zu fürchten braucht aber man weiß ja nie. ;)

Autor:  don panettone [ Fr 11. Jun 2010, 12:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

soweit ich weiß (!) ist die idee, daß nicht hinter jedem verkauf oder hinter
jeder tätigkeit ein gewerbe steht. wenn man also z.b. seinen privaten
bücherschrank ausmistet und die bücher für ein paar eur verkauft, ist das
kein gewerbe und braucht auch keine anmeldung als solches. das darf
dann natürlich nur gelegentlich und im kleinen umfang geschehen.

Autor:  Ziggenfred [ Fr 11. Jun 2010, 12:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Ach du meinst Privatrechnung. Vom Verkauf privater Dinge kenne ich das.

Wenn das auch für Tätigkeiten gilt, habe ich was dazu gelernt.

Autor:  don panettone [ Fr 11. Jun 2010, 12:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

ich meine das so gehört zu haben. im zweifelsfall aber lieber überprüfen. es ging
da um wohl um gelegentliche übersetzungstätigkeiten durch die jeweiligen
muttersprachler, also keine professionellen übersetzer.

Autor:  Mpaa Gj be Lord [ Sa 12. Jun 2010, 08:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: !!Frage!!!

Aloha ,

also ich mache jede Arbeit über mein Gewerbe. Optimaler weise sollten die alle auch eingetragen sein auf dem Gewerbeschein.

Radkurier - Service Kraft (Abends bei gutem Wetter - Strandbar ) - EDV Jobs Sporadisch - Gelegenheitsjobs zuletz Konzertaufbau Pink. :vogel:

Was aber in meinen Augen viel wichtiger ist , man sollte sich mit den Bestimmungen und den Gesetzten der jeweiligen Branche auskennen, in der man Tätig werden möchte. In diesem fall das Gesundheitswesen und Hygiene Vorschriften.

Und wen das Finanzamt wirklich mal eine Prüfung macht dan könnte man ja so eventuell Argumentieren. Fahrradkurier hatt was mit Lagerhaltung zu tun. Ursprünglich war es so geplant das du nur die Hot Dog´s Wagen und das Lager aktuell halten solltest. Was ja soweit auch deinem GW nachkommt. Doch dan bist du gefragt worden ob du für einen Kollegen kurzfristig einspringen könntest er sei Krank und seinen Hot Dog wagen übernehmen könntest. So in etwa würde ich warscheinlich Argumentieren, im extremfall würde ich auch meinen Lieben Rechtsverdreher mal nach rat Fragen.

i diesem Sinne
I´m a Work a Holic :daumen:

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
http://www.phpbb.com/