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Muss Bereitschaftszeit bezahlt werden?
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Seite 1 von 1

Autor:  Daywood [ Mo 5. Nov 2007, 07:58 ]
Betreff des Beitrags:  Muss Bereitschaftszeit bezahlt werden?

Hallo zusammen,
ich hätte noch eine zweite Frage. Und zwar ist es so, dass ich und meine Kollegen alle "angestellte" Radkuriere sind. D.h. wir bekommen 8€/Std. und sind als Werksstudenten tätig. Wir haben feste Arbeitszeiten in der Woche (15-20 Std).
Es kommt nun oft vor, dass wir z.B. um 13:00 die Schicht anfangen aber erst um 14:30 den ersten Auftrag bekommen. D.h. wir haben 1:30 "Pause" die wir aber nicht als Pause nutzen können, da wir ja auf Bereitschaft sind. Wir können also jederzeit angerufen werden und müssen einen Auftrag entgegennehmen. Einkaufen gehen, ein Eis essen :lol: , nach Hause fahren etc. ist also in der Zeit nicht möglich. Das ist nicht nur vor der Schicht der Fall sondern oft auch mittendrin dass man mal 2 Stunden nix zu tun hat. Wie sieht das rechtlich aus? Muss diese Zeit als Bereitschaft bezahlt werden? Was haltet ihr von der Situation und was würdet ihr machen. Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Gruß David

Autor:  Burnie [ Mo 5. Nov 2007, 08:44 ]
Betreff des Beitrags: 

...also wenn ihr auf Stundenbasis bezahlt werdet, muss jede Stunde Anwesenheit auch vergütet werden. Ob ihr beschäftigt seid in diesen Stunden ist Aufgabe und Risiko des Arbeitgebers.

Natürlich kann er, wie es z.B. in der Sicherheitsbranche üblich ist, als Puffer gewisse Zeiten überbesetzen und für die überbesetzten Zeiten einen Bereitschaftsstundenlohn vereinbaren, der greift, wenn in der Zeit keine Aufträge anfallen - aber wer liesse sich auf sowas ein?

Eine "minutengenaue" Abrechnung/Unterteilung in Bereitschafts- und Dienststunden macht da keinen Sinn....

Wenn Euch der Arbeitgeber also nach festen Stundensätzen bezahlt und Euch vorgibt, wann ihr zu arbeiten habt, dann hat er euch auch dafür zu bezahlen - Schluss fertig!

Autor:  Daywood [ Mo 5. Nov 2007, 09:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Danke schonmal für die Antwort. Also konkret ist es so:
Wir stehen im Arbeitsplan von z.B. 13:00 bis "open end". Das heißt wir haben um 13:00 im Büro zu sein und bekommen dann Handy usw. Bezahlt werden wir nur für die reine Arbeitszeit. Wir müssen dann Abends beim Disponenten angeben:
Angefangen: 13:00
Feierabend: 20:00
Pause: 1:30 (z.B. weil es den ersten Auftrag erst 14:30 gab)
Das wären dann 5:30 Arbeitszeit.
Das ist also so nicht korrekt, hab ich das richtig verstanden?

Gruß David

Autor:  Burnie [ Mo 5. Nov 2007, 10:11 ]
Betreff des Beitrags: 

stimmt - das ist nicht korrekt!

Wenn Ihr Euch die Arbeitszeit heraussucht und dann nichts zu fahren wäre, dann könnte das als Euer Risiko so abgerechnet werden.
Wenn Euch aber die Arbeitszeiten so vorgegeben werden und Ihr erscheinen müsst, dann trägt der Arbeitgeber das Unternehmerrisiko und damit auch das Auslastungsrisiko.

Wie bereits gesagt denkbar wäre analog zum Sicherheitsgewerbe:

Anwesenheitspflicht von 13h - 20h, Bereitschaftslohn 5,- Euro die Stunde, bei Einsatzzeiten 8 Euro die Stunde - aber das Risiko die gesamte Zeit auf Bereitschaft zu sitzen und finanziell in die Röhre zu gucken kann es bei festem Stundenlohn nicht sein... Denn dann würde ja der Arbeitgeber Eure Freizeit verplanen - und dabei hat er ja nur Anrecht darauf Eure Arbeitszeit zu verplanen...

Also was Du so schreibst würde ich den Arbeitgeber ehrlich gesagt verlassen, zumal 8,- Euro/h ja echt kein toller Studentenlohn sind...

Autor:  Hirni [ Mo 5. Nov 2007, 11:23 ]
Betreff des Beitrags: 

Krass, was es nicht alles gibt.
Effektive 6€ Stundenlohn (nach dem Beispiel jetzt) auszahlen und mit allem drüber dürft ihr euch eure eigene Überwachung finanzieren (die ja auch nicht ganz geschenkt sein dürfte). :super
Gehts noch?

Autor:  Daywood [ Mi 7. Nov 2007, 08:17 ]
Betreff des Beitrags: 

Burnie hat geschrieben:
Wenn Euch aber die Arbeitszeiten so vorgegeben werden und Ihr erscheinen müsst, dann trägt der Arbeitgeber das Unternehmerrisiko und damit auch das Auslastungsrisiko.

Hi Burnie,
danke für die Antwort. Hast du irgendeine gesetzlich Grundlage dafür im Hinterkopf oder eine Idee, wo man das nachgucken könnte? Ich hab jetzt auf die Schnelle nichts dazu gefunden, hab aber ehrlich gesagt auch keine Ahnung wo ich gucken muss.
Danke schonmal.

Gruß David

Autor:  Burnie [ Mi 7. Nov 2007, 09:50 ]
Betreff des Beitrags: 

...sinngemäss ergibt sich das eigentlich aus der Definition der Beschäftigung und deren logischer Schlussfolgerung, sowie der Definition der Pause...

siehe auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag

http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3%A4ftigungspflicht

http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsp ... _0018.html

Zur Definition Bereitschaft/Ruhepausen:
Bereitschaftszeiten sind keine Ruhepausen:

http://www.infoportal-pflege.de/download.php?id=39
Zitat:
Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes2 dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt.

Autor:  Daywood [ Mi 7. Nov 2007, 10:01 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich danke dir, Burnie, echt super!!

Autor:  tumor-pdm [ Do 8. Nov 2007, 11:34 ]
Betreff des Beitrags: 

Also ich hab persönlich nie Pause beim arbeiten. Wenn nix los ist, ess ich halt oder trink nen Kaffee. Bin aber trotzdem IMMER in Bereitschaft.

Autor:  dan [ Mi 21. Nov 2007, 02:09 ]
Betreff des Beitrags: 

Der Vollständigkeit halber sollte man noch erwähnen daß es neben der zeitorientierten Entlohnung für Angestellte auch noch den Akkordlohn geben kann. Der setzt voraus daß der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat die Arbeitsgeschwindigkeit zu beeinflussen (was bei einem Fahrradkurier ja durchaus gegeben ist). Gegen einen Akkordlohn für "unausgelastete" Fahrer spricht aber, daß eben in auftragsfreien Zeiten diese Selbstbestimmung nicht möglich ist. D.h. bei einem Akkordlohn muß der Arbeitgeber dafür sorgen daß der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit so viel arbeiten kann wie er eben wegzuschaffen in der Lage ist.

Stunden- und Akkordlohnmodelle können kombiniert werden. Von daher wäre es analog zum Bereitschaftslohnkonzept auch zulässig einen zeitorientierte Grundvergütung anzusetzen und obenauf dann ein leistungsorientiertes Modell, also z. B. n Euro Grundentgelt pro Stunde zzgl. x Euro pro gefahrenem Kilometer.

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