ana hat geschrieben:
kannst ja einfach abmelden. nur bitte nicht einfach ignorieren. wird teuer.
Stimmt so auch nicht - dazu muessen sie dir das erstmal nachweisen, dass du meldepflichtige Geraete hast, bevor du Strafe zahlen musst. Dazu musst du den GEZ-ler aber erstmal in deine Wohnung lassen. D.h. er muss dich antreffen, und dich fragen, ob er sich bei dir in der Wohnung umsehen darf ob du auch tatsaechlich keine meldepflichtigen Geraete hast. Du musst ihn nicht reinlassen. Wenn er dich z.B. am der Haustuer fragt, ob du diese oder jene Person bist, oder verlangt deinen Ausweis zu sehen musst du ihm gegenueber keine Angaben zu deiner Identitaet machen, er ist nicht befugt deinen Ausweis einzusehen (soweit ich weiss!). Dann kommt natuerlich noch dazu wie lang du saeumig bist, ob du ne plausible Entschuldigung parat hast und kooperativ bist. Im Endeffekt ein Geduldsspiel.
Jedenfalls bin ich der Meinung, man sollte es ihnen nicht zu einfach machen, denn die Methode der GEZ-Gebuehreneintreiber ist hauptsaechlich das Geschaeft mit der Angst durch Verbreitung von Luegen und Halbwahrheiten.
Die finale Loesung ist natuerlich keine meldeflichtigen Geraete dein eigen zu nennen. Aber selbst nach Abmeldung wirst du von denen noch mit regelmaessigen Schreiben penetriert, a la , "falls sie sich entschliessen sollten sich wieder einen Fernseher zuzulegen..." usw.