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 Betreff des Beitrags: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 13:11 
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Ok dann eine andere frage...

weiss jemand ob man Existenzgründerzuschuss bekommen kann wenn man anfaengt kurier zu fahren ?

Muss man da aufpassen das man irgendwas macht bevor man ein gewerbe anmeldet ?
kann man das auch alles im nachhinein machen ?

Hat das jemand schonmal gemacht ?
und wieviel bekommt man ?

guesse Off-the-wall

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BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 13:31 
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ich hab seit antrag '04 noch welchen bekommen, wurd grad in der letzten stufe verlängert. war ganz einfach. hab mir aber sagen lassen, daß das schon wieder abgeschafft wurde.. weiß hier veillicht noch wer anders. fürn antrag bräuchtest du am betsen eine kopie oder deinen "vertrag" beim kurierladen, damit ersichtlich ist, daß du voll und ganz selbständig bist und kein "schein-selbständiger" frag mich bitte nicht mehr nach dem exakten unterscheid, den wußte ich nur zu dem zeitpunkt, als es wichtig war :? ;) und eine umsatz- nein eine einkommens-prognose, denn bei mehr als 25.000€ im jahr steht dir keine ich-ag mehr zu. öööh und wen dus kriegst, bist du verpflichtet, denn dazu nur ist die ich-ag da, damit deine komplette gesetzliche sozialversicherung zubezahlen.: gesetzlich kranken-, pflege, und renten. eine arbeitslosenversicherung hat sich nie bei mir gemeldet, was mich allerdings wundert, denn die gehör zur gesetzlichen sozialversicherung. bei mir bleiben von den monatlichen 600 von der ich-ag damit noch 240 übrig für mich;) im zweiten jar bekam ich 360 und jetzt im dritten und letzten 240. ach so banale voraussetzung ist, daß du vor aufnahem der zu fördernden selbsständigekit artbeitslos warst, denn die ich-ag ist nur als motivator gedacht, die arbeitslosigkeit mit aufbau eines unternhemens zu beenden.


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BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 15:31 
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hmm

ich hab auch gehoert "IchAG" wurde abgeschaft

IchAG ist doch der falsche begriff... AG steht doch fuer Aktien Gesellschaft ?
und eine aktiengesellschaft muss per gesetz mindestens 2 Leute haben also geht ICHag garnicht...

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BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 19:00 
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AG könnte auch Arbeits Gemeinschaft heißen.


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 Betreff des Beitrags: Die Ich Aktiengesellschaft
BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 19:13 
Ich AG heißt definitiv Ich Aktiengesellschaft, auch wenn das gesellschaftsrechtlich falsch ist.
Die Wikipedia gibt mal wieder die Antwort: http://de.wikipedia.org/wiki/Ich_ag
Da sieht man mal, mit welcher Lustigkeit unsere Politiker neue Sachen einführen.

Wer es gerade mit Existenzgründung zu tun hat, kann sich zusätzlich hier über Förderprogramme informieren: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/exis ... ndung.html


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BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 19:20 
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jo genau. der begriff "ich-ag" ist ein medienprodukt und bezeichnet nicht anderes als den exoistenezgründerzuschuß, halt die 600€/dann 360€/dann 240€ mtl., um dem mut zu haben, die arbeitslosigkeit mittels existenzgründung zu verlassen. ag heißt sonst überall aktien-gesellschaft, nur hier nicht. hier heißt es tatsächlich gar nichts. *lol* ich-ag ist also schlichtweg der existenzgründungszuschuß. und der wurde gestrichen. war zu teuer und vll nicht lohnenswert genug, vll zu wenig erfolge..? keine ahnung.


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 Betreff des Beitrags: Existenzgründerseminar
BeitragVerfasst: Di 14. Nov 2006, 20:37 
@off-the-wall: Du kannst in München ein kostenloses Existenzgründerseminar mitmachen. Da war ich damals auch und ich muß schon sagen, daß mir das einiges gebracht hat. Man kann dort für einen Unkostenpreis auch eine Infomappe kaufen, in der sehr viele gute Infos zusammengetragen sind.

Sieh mal hier: http://www.muenchen.de/Rathaus/raw/foer ... berat.html


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 15. Nov 2006, 22:55 
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Also,

ich habs damals gemacht, wäre jetzt im 3. Förderjahr...

Mittlerweile hat sich einiges geändert, unter anderm der sogenannte "Rechtsanspruch".

Aktuelle Infos zB unter:

http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... huss.shtml

WICHTIG: ERST ANTRAG, DANN GEWERBESCHEIN !!!

Und vor allem: Nimm alle Infos mit denen du habhaft werden kannst
BfE, IHK, HWK usw.


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BeitragVerfasst: Do 16. Nov 2006, 00:48 
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Also...

Muss ich arbeitslos gemeldet sein um etwas beantragen zu koennen ?
und muss ich Arbeitslosengeld2 beziehen ?

puh... ganz schoen kompliziert...

also ich bin nicht arbeitslos gemeldet.
und will anfangen fahrradkurier zu fahren.
jetzt waere etwas geld am anfang ganz nuetzlich um meine kosten zu decken,(kleider versicherung fahrrad) weil im moment lebe ich im hotel Papa.

kann ich ueberhaupt was bekommen ?

und wenn ja, welche foerderung genau ?

Einstiegsgeld ? oder Gruendungszuschuss ?

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 Betreff des Beitrags: Arbeitsamt
BeitragVerfasst: Do 16. Nov 2006, 09:58 
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...ich denke rechtsverbindlichen Rat über die aktuelle Gesetzeslage und Förderungsmöglichkeiten kann Dir derzeit nur das Arbeitsamt geben - einfach mal vorbeifahren...

Alles andere wäre jetzt reine Spekulation, da sich ja einiges geändert hat...

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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitsamt
BeitragVerfasst: Do 16. Nov 2006, 18:25 
Burnie hat geschrieben:
...ich denke rechtsverbindlichen Rat über die aktuelle Gesetzeslage und Förderungsmöglichkeiten kann Dir derzeit nur das Arbeitsamt geben - einfach mal vorbeifahren...

Alles andere wäre jetzt reine Spekulation, da sich ja einiges geändert hat...


So ist es!

Die wichtigen Links sind gesetzt, alles andere liegt an Dir.
Du willst ja schließlich selbständig werden und damit mußt Du ohnehin selbst aktiv werden.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 17. Nov 2006, 08:38 
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@ off-the-wall: Dann mal viel Erfolg - gib am besten kurz Bescheid, was das Arbeitsamt gesagt hat.

Evtl. kann auch ein Vorsprechen bei einer Bank von Vorteil sein, zwecks "Finanzierung der Selbstständigkeit" - vielleicht können die auch noch die ein oder andere Förderungsmöglichkeit aufweisen...

Mit arbeitslos melden kann schwierig sein, wenn Du gleichzeitig als Student angemeldet bist, denn für Arbeitslosmeldung musst Du auch unbeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen...
Falls das aber reine Abendschule ist und keine weiteren Förderungen beantragt sind (Bafög) etc. würde ich das dem Arbeitsamt nur auf Anfrage mitteilen...

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 17. Nov 2006, 10:27 
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Ok ich sag mal was ich herausgefunden habe

Arbeitsamt schickt mich (telefonisch) zum existenzgruenderbuero (leider mit der falschen numer... nach einer weiteren falschen nummer war ich beim exist.grue.buero)

dort gibt mir man eine webseite www.startup-in-bayern.de

dort finde ich zum teil informationen die ich schon von wo anders kenne aber auch neue sachen

wenn man im moment ALG1 bekommt (also vor der arbeitslosigkeit min 12 monate in die AL versicherung eingezahlt hat)
kann man Existenzgruenderzuschuss bekommen
(das ist auch relativ Viel)

wenn man ALG2 (hartz4) bekommt (also schon alle bankdaten etc. freigegeben hat und haeuser die zu gross sind verkauft etcetc.)
kann man das Ueberhauptnicht attracktive Uberbruekungsgeld bekommen (glaube das hiess so)
das ist nur das normale ALG2 (350Euro) + 175Euro (die haelfte vom ALG2)
aber dazu gibt es noch eine bedinngung wenn man gewinn macht kann man davon (waerend man das UeBrue.Geld bezieht) nur 15 Prozent behalten.

also....
Ich bekomme gar nichts.
aber das ist ok dann kann ich endlich anfangen
heute will ich mein gewerbe anmelden und am montag gehe ich zu fahrrad express :)

Simon

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BeitragVerfasst: Do 30. Nov 2006, 19:17 
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war heute beim jobcenter und hab mir die nötigen unterlagen geholt um "einstiegsgeld" (das ist der jobcenter-nachfolger der ich-ag-förderung) beantragen zu können.


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BeitragVerfasst: Do 14. Dez 2006, 16:11 
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war wie gesagt beim job-center...hab dort ein paar anträge und die adresse einer existenzgründerberatung bekommen...die aber erst wieder im neuen jahr weiterarbeitet - und mich schon vorgewarnt hat dass ich bei ihnen erst mindestens 6 wochen lang irgendwelche seminare machen muß bevor an den businessplan überhaupt mal zu denken wäre :(
und daher meine frage (bitte): hat jemand von euch noch seinen alten businessplan? ich wäre echt sehr dankbar wenn ich einen bekommen und als vorlage nutzen könnte...

...bitte, bitte, bitte...!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 14. Dez 2006, 16:26 
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(ich bin raus, ich hab sowas ja nie machen müssen = nie gemacht.. sorry)


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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 6. Sep 2009, 20:43 
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Ist zwar schon fast Leichenschänderei, diesen Thread zu reaktivieren, aber...

...ich bin inzwischen probegefahren (vier Stunden 'nem Radkurier hinterhergeeiert und ihn mit Fragen gelöchert...) und könnte quasi sofort anfangen. Allerdings beziehe ich momentan ALG I und hätte somit Anspruch auf den Gründungszuschuss. Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen damit gemacht? Die Regelungen aus diesem Thread sind meines Wissens längst wieder überholt (und wieder und wieder und wieder...). Wär super da etwas mehr Licht reinzubringen bevor ich beim AA auflaufe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 6. Sep 2009, 20:49 
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Den Link gibt es hier schon irgendwo, aber gerne nochmal. Das ist meines Wissens noch aktuell (selbst praktiziert). Was für ALG II gilt, gilt auch für ALG I.


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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 8. Nov 2009, 14:48 
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Da ich ja jetzt selbst die Erfahrung gemacht habe: Es funktioniert! Warum sollte es auch nicht... Also an alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus das selbstständige Kurieren anfangen: Gründungszuschuss beantragen!!! Neun Monate 300,- PLUS den Satz des vorher gezahlten ALG I (!), nach neun Monaten kann eine weitere Unterstützung von 300,-/Monat für weitere sechs Monate beantragt werden. Und das ganze zählt schon ab einem Tag Arbeitslosigkeit. Also: Job kündigen, arbeitslos melden, Gewerbe anmelden, losradeln und freuen! :daumen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 8. Nov 2009, 14:50 
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muß man die kohle zurückzahlen ???

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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 8. Nov 2009, 15:05 
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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: So 8. Nov 2009, 17:52 
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Nein! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Hat der Herr Zigge zwar schon so beantwortet, aber ich mags auch nochmal sagen :vogel:

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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: Fr 27. Aug 2010, 13:06 
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Registriert: Di 22. Dez 2009, 07:30
Beiträge: 5
Todestyp hat geschrieben:
Da ich ja jetzt selbst die Erfahrung gemacht habe: Es funktioniert! Warum sollte es auch nicht... Also an alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus das selbstständige Kurieren anfangen: Gründungszuschuss beantragen!!! Neun Monate 300,- PLUS den Satz des vorher gezahlten ALG I (!), nach neun Monaten kann eine weitere Unterstützung von 300,-/Monat für weitere sechs Monate beantragt werden. Und das ganze zählt schon ab einem Tag Arbeitslosigkeit. Also: Job kündigen, arbeitslos melden, Gewerbe anmelden, losradeln und freuen! :daumen:


Ich muss den Thread nochmal aktivieren. Ganz so einfach ist es nicht, da fehlt noch zur
Bewilligung des Existenzgründerzuschuss die Pflicht ein Existenzgründerseminar zu besuchen,
welches man selber zahlen muss - Kostenpunkt je nach Träger zwischen 70 und 120 Euro.
Desweiteren muss man einen Businessplan erstellen der von bestimmten Stellen (z. B. der IHK)
abgesegnet werden muss. Es müssen auch noch zu Beginn der Existenz min. 90 Tage Anspruch
auf ALG I vorhanden sein. Und sollte man den Tipp befolgen "Job kündigen ........... loslegen ...
muss man sich im klaren sein, dass man erst in 3 Monaten loslegen kann, weil man erstmal eine
"Sperre" der Arbeitsagentur abzusitzen hat.

Soviel dazu.


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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: Do 6. Jan 2011, 14:11 
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Registriert: Do 6. Jan 2011, 14:05
Beiträge: 1
grobi hat geschrieben:
Todestyp hat geschrieben:
Da ich ja jetzt selbst die Erfahrung gemacht habe: Es funktioniert! Warum sollte es auch nicht... Also an alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus das selbstständige Kurieren anfangen: Gründungszuschuss beantragen!!! Neun Monate 300,- PLUS den Satz des vorher gezahlten ALG I (!), nach neun Monaten kann eine weitere Unterstützung von 300,-/Monat für weitere sechs Monate beantragt werden. Und das ganze zählt schon ab einem Tag Arbeitslosigkeit. Also: Job kündigen, arbeitslos melden, Gewerbe anmelden, losradeln und freuen! :daumen:


Ich muss den Thread nochmal aktivieren. Ganz so einfach ist es nicht, da fehlt noch zur
Bewilligung des Existenzgründerzuschuss die Pflicht ein Existenzgründerseminar zu besuchen,
welches man selber zahlen muss - Kostenpunkt je nach Träger zwischen 70 und 120 Euro.
Desweiteren muss man einen Businessplan erstellen der von bestimmten Stellen (z. B. der IHK)
abgesegnet werden muss. Es müssen auch noch zu Beginn der Existenz min. 90 Tage Anspruch
auf ALG I vorhanden sein. Und sollte man den Tipp befolgen "Job kündigen ........... loslegen ...
muss man sich im klaren sein, dass man erst in 3 Monaten loslegen kann, weil man erstmal eine
"Sperre" der Arbeitsagentur abzusitzen hat.

Soviel dazu.


Hi, meine Frage ist schnell und einfach:
Wie lange würde dieses Seminar dauern?



___________________


Goodbye Deutschland? Armes Deutschland! http://www.finanznachrichten.de/nachric ... ox-007.htm


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 Betreff des Beitrags: Re: Existenzgründerzuschuss
BeitragVerfasst: Do 6. Jan 2011, 15:17 
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Beiträge: 1046
Wohnort: Quellcode
so ca 8 stunden auf 2 tage verteilt.


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