Aktuelle Zeit: Di 17. Jun 2025, 19:40

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 83 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 18:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Di 29. Jul 2008, 12:47
Beiträge: 35
Wohnort: Berlin
Unfallhergang: Ich fuhr auf einer einspurigen Straße, ohne Radweg, an einem Auto rechts vorbei, dass ebenfalls fuhr, aber langsamer - ich interpretierte das als Träumerei, da es sich um das letzte und schon abgehenkte Fahrzeug einer Stauschlange handelte (= keine Zeugen). Doch statt Gas zu geben, um wieder aufzuholen, wurde es plötzlich noch zögerlicher und ohne den rechten Blinker zu setzen, scherte besagtes Fahrzeug urplötzlich nach rechts aus, weil es nämlich eine begehrte Parklücke entdeckt hatte. (Wahrscheinlich ist diese Beschreibung unwichtig, da der Fahrer hätte gucken müssen, wegen Spurenwechsel. Andererseits habe ich jetzt zwei Interpretationen von Überholen gehört: Nr 1: Fahrräder fahren grundsätzlich rechts und der Abbiegende/Einparkende muss gucken. Nr. 2: Fahrende - egal wer - überholen immer links. Letzteres meinte mein Anwalt, wobei er sagte, hieraus können Richter, Polizei etc. einen Strick drehen. Andererseits wird einem in jeder Fahrschule Nr. 1 eingeprügelt: Blinker setzen, Innenspiegel, Außenspiegel, Schulterblick - und Action.) Dabei kam es jedenfalls zu einer unsanften Berührung mit dem rechten Kotflügel des Autos und meinem Fahrrad. Das Fahrrad: Totalschaden. Ich hatte einen geprellten und blutigen Ellenbogen - das wars! Dann das übliche Prozedere (Polizei, Krankenhauscheck, Anwälte). Das Ganze habe ich u. a. auch der Berufsgenossenschaft gemeldet bzw. lief das über Krankenhaus und weiterbehandelndem Arzt. Weiß ich jetzt nicht mehr.
Vor zwei Wochen kam auch ein nettes Sümmchen von der Berufsgenossenschaft für 10 Tage Arbeitsausfall oder Verletztengeld (ich finde das Schreiben beim besten Willen nicht mehr) - und jemand hat mir gesagt, ich hätte das nicht annehmen dürfen (wenn der andere Schuld hat...) und nun muss ich eben mehr Beitrag zahlen. Weiß nicht, ob das so stimmt...


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 11. Jan 2010, 21:57
Beiträge: 541
moinzen. das problem hier ist anscheinend, dass du für deine version keinen zeugen weiter hast. nach der unfallschilderung (unter den von dir genannten bedingungen nicht blinken etc.) erachte ich es zwar als offensichtlich, dass er dich (grob) fahrlässigerweise geschnitten hat, da du ihn am rechten kotflügel angeschossen hast, das dann recht ungewöhnlich ist und eigentlich hinreichend für sein verschulden sprechen könnte. das problem hierbei ist gar nicht mal die sache mit dem überholen, denn radfahrer dürfen bei zähfließendem verkehr sehrwohl rechts überholen, ihnen obliegt jedoch die pflicht, im falle eines hindernisses (ich unterstelle auch bei einer im voraus zu erkennenden gefahrlage) ihre fahrt zu verzögern oder gar anzuhalten. (sofern sie sich nicht in einer einer ampelgeregelten verkehrssituation befinden ... ups ... déjà-vu!) dazu findest du im netz jede menge urteile zum fahrradverkehr etc. das problem im vorliegenden fall ist, dass du anscheinend keine zeugen hast und demnach berechtigte zweifel am unfallhergang bestehen können, weil nicht mit hinreichender sicherheit festgestellt werden kann, ob der verursachende verkehrsteilnehmer tatsächlich geblinkt hat oder nicht. anderer aspekt, ob du aus seiner verzögernden fahrweise unter umständen hättest schlussfolgern können, dass er abbiegen möchte. (klingt weit her geholt, doch sowas denken sich die winkeladvokaten ab und an aus) es ist im straßenverkehr ein irrglaube, dass es ein allgemein geschützes recht auf absolute vorfahrt gibt. die umsicht und gegenseitige rücksichtnahme geht noch vor und daraus ergeben sich oftmals sehr difuse, kuriose und zuweilen unrecht erscheindende auswüchse. in jedem fall ist es so, dass zumindest beim kraftfahrtverkehr allein durch den umstand des "in den öffentlichen verkehrsraum eingebrachten fahrzeuges" eine allgemeine betriebsgefahr besteht, die auch im falle eines unverschuldeten unfalls in gewissen konstellationen zu einer gewissen anteiligen eigenhaftung des fahrzeugführers (-halters) führen kann. tut aber hier grad nichts zur sache, nur fürs verständnis. nun, die sache mit dem nachweis ist hier, dass du einfach nicht viel in der hand hast, um deine schilderung zu untermauern, geschweige denn die eine feststellung des nicht-blinkens in irgend einer form glaubhaft machen kannst. ich nehme an, dass es sich bei dem von dir genannten zuschlag i.h.v. 110 um eine einmalzahlung gehandelt hat? da auch die bgf sicher nicht anders als versicherer arbeiten, sage ich dir in anbetracht dieser summe (verhältnismäßigkeit, s.a. erste antwort) aus meinem laienhaften erfahrungsschatz heraus ... gegen windmühlen zu kämpfen war bereits für don quijote vergebens. das soll aber nicht heißen, dass du gegen den bescheid vom bgf nicht wenigstens widerspruch unter zuhilfenahme einer sachlichen und schlüssigen argumentation einlegen sollst. das allemal. kostet nichts. sollte das nichts helfen, vertrau deinem bereits konsultierten anwalt, der hat das prozessrisiko schon richtig abgeschätzt.

(alle angaben ohne gewähr.)


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:47 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 12. Okt 2006, 16:20
Beiträge: 6309
Wohnort: Stuttgart
Ihr macht mich fertig!
Bild

_________________
www.bachblatt.de

Einzigartig, Intelligent, Wunderschön - halt Hallenser !


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 11. Jan 2010, 21:57
Beiträge: 541
guten morgen zigge.


Zuletzt geändert von Remi am Do 29. Apr 2010, 07:53, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 12. Okt 2006, 16:20
Beiträge: 6309
Wohnort: Stuttgart
dobru utro. ;)

_________________
www.bachblatt.de

Einzigartig, Intelligent, Wunderschön - halt Hallenser !


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 20. Feb 2008, 20:37
Beiträge: 5902
Wohnort: hämbüääch!
ich verstehe nicht den teil "hätte ich nicht annehmen dürfen (die zahlung von der bg), denn die haben dir ja ganz sicher (unterstelle ich mal) nicht "einfach so" geld überwiesen, sondern dir vorher auch erst einmal fragebogen in hundertfacher art und ausführung geschickt? so wars jedenfalls bei mir. und da soll ja unter anderem auch die schuldfrage geklärt werden. wenn man pech hat, muss man dann halt nachher das geld zurückzahlen. naja, und wenn es ein arbeitsunfall war... ist doch super, dass die ienme geld überweisen? ich hätte sonst 2 monate ohne einen cent dagestanden. was sind da schon 110€? und also, ich denke auch, dass die schuldfrage wohl eher nicht zu deinen gunsten ausgeht. ich finde als radfahrer sollte man auch damit rechnen, wenn man gerade an auffällig langsamen autos vorbeifährt, dass die etwas vorhaben. und dann auch toter winkel, nä: vielleicht hätte er dich nicht mal gesehen, WENN er geguckt hätte!

_________________
"the drugs don't work? me neither!"


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 08:19 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 11. Jan 2010, 21:57
Beiträge: 541
zum aspekt der annahme der bgf-zahlung ... mglw. steht da irgendwo ein passus im kleingedruckten. vielleicht wird durch die annahme auf etwas verzichtet oder etwas ausgeschlossen, wogegen man im nachhinein nicht mehr vorgehen kann.

hierzu mal ein anderes beispiel zur entgegennahme einer leistung im schadensfall: nach einer zünftigen wirtshausschlägerei lasse dir nie vom initiierenden prügelknaben ein bier ausgeben, weil er "nun respekt vor dir hätte" etc. das fiel schon so manchem opfer vor gericht auf die füße und im wind war schadensersatz UND schmerzensgeld. und die KV kotzt, weil sie den vermeintlichen regressverzicht gegen sich gelten lassen musste.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 09:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 12. Okt 2006, 16:20
Beiträge: 6309
Wohnort: Stuttgart
Wollte eigentlich nur anmerken, dass nur Kleinschrift und die Abstinenz von Absätzen das Lesen unnötig erschwert. Genug Off-Topic von mir.

_________________
www.bachblatt.de

Einzigartig, Intelligent, Wunderschön - halt Hallenser !


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 12. Jun 2010, 12:14 
Offline

Registriert: Sa 12. Jun 2010, 11:50
Beiträge: 4
Hallo zusammen,
Ihr Binnen- u. Seeschiffer, Lotsen, Fischer usw., zumindest lt. 90% der Satzung der bg-(völlig)verkehr(t)!

Bin neu hier.
Und das auch nur deshalb, weil ich mich nicht im Wiki 'Deutsches Kurierhandbuch' registrieren mag und es hier über die Hintertür versuchen will, wenn nichts dagegen spricht.

Meines Erachtens ist in besagtem Wiki ein kapitaler Fehler:
"Hat ein Kurier jedoch keine Angestellten, Arbeitnehmer oder Aushilfen so entfällt die Pflichtmitgliedschaft zur BGF."

Das ist lt. dem nur noch als irre zu bezeichnenden Sesselpfurzer-Text der o.g. Satzung nicht richtig (s.§§ 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und besonders §§ 44 ff).

Des halb meine Frage: Ist der Autor des Wiki über dieses Forum erreichbar?

Schönen Tag noch,
scope


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 12. Jun 2010, 20:38 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
scope hat geschrieben:
"Hat ein Kurier jedoch keine Angestellten, Arbeitnehmer oder Aushilfen so entfällt die Pflichtmitgliedschaft zur BGF."
Bis vor wenigen Jahren war das für Fahrradkuriere tatsächlich so.
scope hat geschrieben:
Deshalb meine Frage: Ist der Autor des Wiki über dieses Forum erreichbar?
Nicht mehr.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 12. Jun 2010, 21:12 
Offline

Registriert: Sa 12. Jun 2010, 11:50
Beiträge: 4
Aha, hmmmm...

...und niemand fühlt sich nun zuständig, die irreführende Aussage dem aktuellen Sachstand anzupassen?


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 12. Jun 2010, 21:14 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
Noe, niemand auf der ganzen Welt. :roll:
Kannst Du aber sicher mit alt werden.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 12. Jun 2010, 21:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 12. Okt 2006, 16:20
Beiträge: 6309
Wohnort: Stuttgart
Kann man das nicht editieren, wenn man sich anmeldet? Ansonsten handhabe ich das wie meiner Vorredner... :roll: ;)

_________________
www.bachblatt.de

Einzigartig, Intelligent, Wunderschön - halt Hallenser !


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 13. Jun 2010, 00:27 
Offline

Registriert: Sa 12. Jun 2010, 11:50
Beiträge: 4
mistfink hat geschrieben:
Noe, niemand auf der ganzen Welt. :roll:
Kannst Du aber sicher mit alt werden.


Das ist etwas sorglos und, entschuldige meine Offenheit, auch unkollegial gegenüber zukünftigen unerfahrenen Kollegen. Was ich meine, ist, daß sich ja das Web als Informationsquelle anbietet, Euer Forum nebst Wiki einen vertrauenswürdigen Eindruck macht und in Suchmaschinen schon ziemlich weit oben erscheint; man glaubt also an Euer Fachwissen und Eure Erfahrung, z.B., wenn man in der Branche erstmals tätig werden will.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 13. Jun 2010, 00:30 
Offline

Registriert: Sa 12. Jun 2010, 11:50
Beiträge: 4
Ziggenfred hat geschrieben:
Kann man das nicht editieren, wenn man sich anmeldet? Ansonsten handhabe ich das wie meiner Vorredner... :roll: ;)


Ja, müsste man können, aber siehe mein Eröffnungsposting: wenn ich das machen würde, sollte ich erstens dranbleiben und zweitens das Fachwissen haben. Beides ist nicht der Fall.

Aber ich werde versuchen, einen Hinweis im Wiki zu plazieren.

Die Ideen 'wiki' und 'Handbuch' halte ich für sehr gut und sie würden einen Bedarf befriedigen.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 13. Jun 2010, 07:11 
Offline
Moderator

Registriert: Do 4. Mär 2010, 11:13
Beiträge: 3357
Wohnort: Trier
scope hat geschrieben:

Die Ideen 'wiki' und 'Handbuch' halte ich für sehr gut und sie würden einen Bedarf befriedigen.


ja sicher, aber man macht sich ja auch gerne Arbeit mit sowas, wenn es nicht so anonym wäre und man auch mal ein "Danke" abkriegen könnte für seine Sachen. "Bedarf befriedigen" läuft IMO Richtung "Nachfrage befriedigen" oder gar "Nachfrage bedienen", was ja scheinbar trotz Nonmonetarität (was ein Wort!!) Richtung "Service" läuft, für den ich mich und ich denke auch viele andere sich nicht zuständig sehen.
Schwierige Sache also!


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 13. Jun 2010, 08:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 28. Sep 2008, 07:29
Beiträge: 10379
scope hat geschrieben:
Das ist etwas sorglos und, entschuldige meine Offenheit, auch unkollegial gegenüber zukünftigen unerfahrenen Kollegen.

Entschuldige meine Offenheit, das ist dummes Gewaesch.
Ich denke es waer besser Du wuerdest nicht so viel schwaetzen sondern auch was machen!?
Maulhelden gibt es schon genug auf der Welt - tu was bevor Du hier den Dicken machst :roll:


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 13. Jun 2010, 10:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 12. Okt 2006, 16:20
Beiträge: 6309
Wohnort: Stuttgart
@scope: Da kann ich nur sagen, dass wenn man sich selbstständig macht, durchaus in der Lage sein sollte ein paar Paragraphen und offizielle Dokumente zu wälzen. Dazu gehört auch das Wissen darüber, dass andere - als offizielle - Informationsquellen immer fehlerbefaftet sein können, da diese freiwillig und im privatmöglichen Umfang mal mehr oder mal weniger gepflegt werden können.

_________________
www.bachblatt.de

Einzigartig, Intelligent, Wunderschön - halt Hallenser !


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 20. Aug 2010, 07:26 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 6. Aug 2010, 11:39
Beiträge: 473
Apropo BGF, hab bis jetzt noch nichts von denen hier gehabt. Außer natürlich von meiner Tätigkeit 00-03.
Bin jetzt immer noch als KFZ Kurier gemeldet, sollte ich meinen Gewerbeschein ändern?
Eine Unfallversicherung für ~230€ Jahresbeitrag ist doch auch mal was gutes. Früher empfand ich den beitrag als ähh ..Last. Heute würde ich es als gute Rückversicherung empfinden und überlege mich freiwillig zu melden. Wie geschrieben, bis jetzt immer noch nichts gekommen, nur HK. Da krieg ich nen Hals was DIE eigentlich wollen, wofür 100Eus im Jahr. Für diese dämliche Zeitung die ich nicht will und auch gleich entsorge, verdammtes HK Pack. Wollten für eine Kopie meines Ausbildungszeugniss 50Eus haben, Dreckspack das. :evil:

_________________
zum Leben zu wenig, zum sterben so wie so.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 20. Aug 2010, 12:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 20. Feb 2008, 20:37
Beiträge: 5902
Wohnort: hämbüääch!
also bei der bg würd ich mich schon melden, weil du nämlich als FAHRRADkurier erheblich weniger zahlst.
komisch, die hk wollte von mir noch gar kein geld. hmm. aber schlafende bäume soll man nicht fällen.

_________________
"the drugs don't work? me neither!"


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr 20. Aug 2010, 18:49 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 6. Aug 2010, 11:39
Beiträge: 473
Ja schon seltsam manchmal, ich hatte eigentlich viel eher mit der BG gerechnet als dass sich die HK meldet und das Täschlein aufhält. :mrgreen:

_________________
zum Leben zu wenig, zum sterben so wie so.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So 2. Jan 2011, 19:38 
Offline

Registriert: Fr 22. Jan 2010, 00:42
Beiträge: 480
Mein Senf:

Wer sich nicht an die BG Verkehr binden will,
kann sich (wie schon so oft erwähnt hier) befreien lassen.
Hierzu genügt ein Schreiben an die Mitgliederabteilung
der BG Verkehr (Mitgliedsnummer nicht vergessen).

Berufen muss man sich auf den §44 (Absatz 2 is 6) der Satzung
der BG Verkehr, welche ich hier eingefügt habe und somit jeder
nachlesen kann.

Das alles funktioniert ganz problemlos.

Wenn dann doch etwas Geld übrig ist, kann ich den Versicherungs-
schutz eigentlich wärmstens empfehlen.

Ich war 2 jahre befreit und nicht unfallversichert im Verkehr unterwegs.
Musste die 2 Jahre nicht nachzahlen.
Allzeit gute und unfallfreie Fahr im Jahr 2011!

[Edith hat den Fehler mal korrigiert]


Dateianhänge:
BG Verkehr Satzung017.jpg
BG Verkehr Satzung017.jpg [ 317.72 KiB | 5299-mal betrachtet ]
Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 6. Jan 2011, 12:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 6. Aug 2010, 11:39
Beiträge: 473
Moin Minos, ich versuch gerade mit dem Papier klar zu kommen.
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluß, man wird nicht mehr automatisch als Einzelkurier bei der BG erfasst wird als Mitglied?
Davon darf sich vor allem die Handelskammer mal ne dicke Wurst abschneiden.

_________________
zum Leben zu wenig, zum sterben so wie so.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Do 6. Jan 2011, 19:45 
Offline

Registriert: Fr 22. Jan 2010, 00:42
Beiträge: 480
Ich seh grad das mir in meinem Post ein eklatanter Ausrdrucksfehler unterlaufen ist..

Es muss in der Einleitung natürlich heißen: "Wer sich NICHT an die BG binden will [...].

Du wirst i.d.R. von der BG nach Gewerbeanmeldung erfasst. Soweit ich weiß.
Aber auch nicht immer. Ich wurde z.B. nie angeschrieben.
Interessanterweise, forderten sie von mir, nachdem ich mich bei Ihnen
gemeldet hatte, Beiträge aus der Vergangenheit in denen ich das Gewerbe
Fahrradkurier noch garnicht angemeldet hatte.
Soll heißen, seit 2002 hatte ich bereits andere Kurierfremde Gewerbe angemeldet für welche
ich aber nachträglich bei der BG zahlen sollte.. :vogel:
Haben die dann irgendwann gerafft, bzw sah ich keine andere Lösung als den Trumph
des Paragraphen der Befreiung zu zücken. Was dann sofort akzeptiert wurde... ts.

Mit der Handelskammer hatte ich in diesem Kontext nie zu tun.
Auch den Begriff 'Einzelkurier' kenn ich jetzt nicht, von daher.. Frage beantwortet?


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa 8. Jan 2011, 01:14 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 6. Aug 2010, 11:39
Beiträge: 473
Jup danke,
trotzdem noch verwirrt. ^^

_________________
zum Leben zu wenig, zum sterben so wie so.


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 83 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de