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 Betreff des Beitrags: Neuling braucht Hilfe
BeitragVerfasst: Mi 4. Jul 2007, 23:29 
Ich heise Karl komme aus München und bin 20 Jahre (alt).

Ich persönlich Spiele schön länger mit dem Gedanken als Fahradkurier zu Arbeiten.

Deswegen habe ich auch paar Fragen.

Wenn ich als Fahrradkurier arbeiten will muß ich ein gewerbe an Melden oder? Wenn ja wie heist das Gewerbe genau?

Was braucht man eigendlich noch so auser ein Fahrrad? Ich persönlich hätte ein Fitnes Bike mit 28" Reifen geht schon gut ab das Bike

Über antowrten würde ich mich sehr freuen
Lg Karl


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BeitragVerfasst: Do 5. Jul 2007, 00:12 
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Beiträge: 12018
moinmoin willkommen im forum;)

das gewerbe heißt schlicht "fahrradkurier";)

was unterwegs hilfreich sein kann, steht zb <a href="http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?p=5702#5702">hier</a>
das ausrüstungsforum ist übrigens herrlich durchzustöbern, da findet sich inzwischen eeiniges;)


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BeitragVerfasst: Do 5. Jul 2007, 08:32 
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Registriert: Sa 30. Dez 2006, 22:51
Beiträge: 21
Wohnort: München
Komisch, mein Gewerbe heißt: Durchführung von Kleintransporten mit Fahrrädern!
Hab dem typen vom Amt gesagt Fahrradkurier, das kam raus dabei!


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BeitragVerfasst: Do 5. Jul 2007, 09:26 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
hehe. deppen vom amt.
bürokratendeutsch.
früher sagte ich ihm "fahrradkurier" und er schrieb trotzdem nur "kurier" woraufhin bald dei berufsgenossenschaft mein fahrzeug für einen zwölftonner hielt und ich teuerteuerteuer bezahlen sollte. mein zweites kurierfahren nach der ausbildung ließ ich als "kurier mit fahrrad" eintragen, um sowas zu vermeiden. hehehe.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 17:00 
wenn ich also mein Gewerbe anmelde ist das dan ein Klein gewerbe?

Und stimmt es das man die ersten 3 Jahre keine Steuern und so zahlen muß?


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 17:36 
karl163 hat geschrieben:
wenn ich also mein Gewerbe anmelde ist das dan ein Klein gewerbe?


Wenn Du unter 16.620 Euro pro Jahr verdienst, schon.
Du kannst aber auch freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wodurch Du Deine Ausgaben dann von der Steuer absetzen kannst.
Zur Regelbesteuerung würde ich Dir auf jeden Fall raten.
Dazu mußt Du dem Finanzamt ein Schreiben schicken.
Kauf Dir am besten dieses Buch - > Steuer 200x, da steht das alles drin.

karl163 hat geschrieben:
Und stimmt es das man die ersten 3 Jahre keine Steuern und so zahlen muß?


Nein, das stimmt nicht unbedingt.
Es kommt eben drauf an, ob Du bei der Kleinunternehmerregelung bleibst, da mußt Du dann keine zahlen. Bei der Regelbesteuerung schon.
Die Regelbesteuerung rentiert sich aber auf jeden Fall, besonders am Anfang, wenn man einiges in das Fahrrad, "Dienstkleidung" usw. investiert.

Gruß, Markus


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 19:37 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
keine steuern?

wann? wie? wo?

ich zahle, seit ich fahre, die früheren 16, jetzt 19 umdrehungen an umsatzsteuer (im volksmunde "mehrwertsteuer"), im schnitt so nen hunni im monat, mal mehr, mal weniger, je nachdem wieviele absetzbare quittungen ich gesammelt habe (gesammelt- du verstehst? LOL) und kannte bisher keinen weg, das zu umgehen? klärt mich auf!!! '8)
einkommensteuer, im volksmunde als lohnsteuer bekannt, zahle ich nicht, weil ich unter der freibetragsgrenze liege. jahreseinkommen von unter achttausendetwas oder so. dank ausreichender quittungen. du weißt bescheid. LOL.

aber drei jahre keine steuern hab ich noch nicht gehört.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 19:48 
@kiwi und karl163

Von dem erwähnten Buch von oben:

Zitat:
Grundsätze der Nullbesteuerung

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist deshalb nicht notwendig)
  • Die Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
  • Sie dürfen in Ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen!


D.h. , als Kleinunternehmer darf einem die Zentrale auch keine Umsatzsteuer auszahlen. Nix bekommen -> Nix abgeben müssen.

Alles klar?


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 19:55 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
assooo.

dachte schon 19% trinkgeld.. tsse.. ;)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2007, 20:08 
kiwi_kirsch hat geschrieben:
dachte schon 19% trinkgeld.. tsse.. ;)


Leider nicht... :roll:
Man müßte endlich die Nahrung absetzen können, geht aber nicht, nur in den Niederlanden. Mist! <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/013.gif">

Es braucht neben der Nullbesteuerung noch die Vielfresserbesteuerung :lachen


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BeitragVerfasst: So 8. Jul 2007, 06:11 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
wie ich bereits erwähnte, gibt es den steuerlich absetzbaren verpflegungsmehraufwand von 6 € pro tag, bei abwesenheit von der wohnung ab 8 stunden pro tag. bei 10 und 12 stunden erhöht sich dieser betrag entsprechend.

für Ritt@r der Kokosnuss würde dieses z.b. zutreffen, da er in münchen arbeitet(e), aber außerhalb wohnt.

weitere info's unter
http://www.akademie.de/existenzgruendun ... gkeit.html


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