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| Freiwillige KV http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=46&t=10463 |
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| Autor: | flo [ Mo 10. Okt 2016, 14:36 ] |
| Betreff des Beitrags: | Freiwillige KV |
Servus Leute! Gibt zwar ein paar Sachen hier bzgl freiwiller KV bei ner gesetzlichen, aber kann jemand aktuell ne Kasse empfehlen, die für Leistung ohne Krankengeld nen guten Tarif hat? Hab mich bei den gängigsten schon informiert, aber vlt hat einer noch nen guten Tipp. Danke schonmal. Tschö |
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| Autor: | planet [ Mo 10. Okt 2016, 21:08 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Freiwillige KV |
https://www.krankenkassen.de/gesetzlich ... staendige/ wichtig ist: "ODER HÄRTEFALL". solange Du dafür sorgst, daß Du von Beginn so niedrig wie möglich - im Zweifel bist Du Härtefall! - eingestuft wirst ist es immer "billig". Wenn Du zu Beginn zu hoch eingestuft wirst, bekommst Du niemals Geld zurück! Bei zu niedriger Einstufung zahlst Du tatsächlich nur, auf den Euro genau, den zu deinem gehabten Einkommen passenden Beitrag nach. Die Tarifunterschiede sind dagegen absolut lächerlich. Wähle eine KV die nicht zickt, Dich zumindest Anfangs als Härtefall einzustufen, und Dich schon im ersten Brief willig mit den dafür passenden Formularen versorgt. |
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| Autor: | flo [ Do 13. Okt 2016, 18:54 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Freiwillige KV |
Stimmt, Unterschiede gibt es eigtl nicht. Die Härtefall Sache habe ich so verstanden, dass ich in jedem Fall zunächst den Mindestbetrag zahle (14% von 2tausennochwas) und erst ab dem zweiten Monat als Härtefall eingestuft werden kann. Da ich anfangs noch versichert bin weil ich als Angestellter derzeit zusätzlich noch wo anders fahre, sollte das klappen wenn ich denen nach den ersten Wochen paar Umsatz/Gewinnzahlen vorlegen kann. Dank dir für die Antwort. Cheers |
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| Autor: | planet [ Do 13. Okt 2016, 23:29 ] |
| Betreff des Beitrags: | Re: Freiwillige KV |
Das ist nicht richtig. Gerade im ersten Monat ist es völliger Unsinn kein Härtefall zu sein. Das mit dem Monat bedeutet nur, daß du erst im Monat nach einer Einstufung auch weniger zahlst. Die arbeiten halt mit vollen Monaten. Deswegen solltest Du den Antrag zur Einstufung nach Härtefallregelung schon vor dem Eintrittsdatum in die freiwillige Weiterversicherung stellen, zusammen mit den Formularen zum Eintritt. Wenn Du die Formulare dafür nicht gleich bekommst (beliebtes Spiel), dann beantrage formlos: >>Wegen [...durch Ihre Trödelei...] fehlender Formulare und fehlender Rechtsbehelfsbelehrung beantrage ich - zur Fristwahrung - die sofortige Einstufung nach Härtefallregelung mit Beitragsbemessungsgrundlage von 1452,50 Euro. Ich werde gerade zu Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit, wenn überhaupt, nur sehr geringe Einnahmen haben, denen hohe Gründungsausgaben gegenüberstehen. Zudem werden nach meiner Leistungserbringung gestellte Rechnungen frühestens nach 14 Tagen bezahlt, in der Regel dauert das länger. Bitte teilen Sie mir mit in welcher Form Sie meinen Einkommensnachweis wünschen. MfG...<< |
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