nur ein paar Sätze....
Für Schäden, die Du während der Arbeit verursachst zahlt ausschliesslich eine Betriebshaftpflichtversicherung, sofern vorhanden. Wenn Du mit Kuriertasche unterwegs bist, wird Dir grundsätzlich unterstellt, arbeitsmässig unterwegs gewesen zu sein. Aus dieser Aussage herauszukommen ist reichlich riskant...
Dein eigener körperlicher Schaden wird nur durch eine private Krankenversicherung, oder bei Langzeitschäden durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt (sofern Du Mitglied der BG bist)
Die Krankenversicherung Deiner Eltern oder auch eine KV die Du über einen Arbeitgeber, bei dem Du evtl. zusätzlich in nichtselbstständiger Arbeit stehst, zahlt für Schäden bei selbstständiger Tätigkeit NICHT, sofern bei der selbstständigen Tätigkeit nicht unerhebliche Umsätze gemacht werden (ich glaube die Grenze liegt bei 50 Prozent des Einkommens der nichtselbstständigen Arbeit)
Für Studenten gelten Sonderregeln, sofern bestimmte Arbeitsstundenzahlen nicht überschritten werden. Ansonsten analog.
Natürlich kannst Du die private KV auch bei einem der gesetzlichen Vertreter abschliessen (AOK, Barmer, BKKs, etc.). Trotzdem bist Du immer Privatpatient mit allen Vor- und Nachteilen....
Hoffe, ich konnte das Thema ein bisschen erhellen
