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Scheinselbstständig
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Autor:  Gast [ Do 4. Jun 2015, 10:56 ]
Betreff des Beitrags:  Scheinselbstständig

Bin ich Scheinselbstständig, wenn ich ein bike bei meinem Auftraggeber miete/lease?

Autor:  RBT [ Do 4. Jun 2015, 20:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Scheinselbstständig

rechtsberatung ist nur verstaatsexamten erlaubt.

Autor:  delle [ Fr 5. Jun 2015, 06:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Scheinselbstständig

Das Fahrrad spielt überhaupt keine Rolle. Scheinselbständig ist, wer sich verpflichtet nur für einen Auftraggeber zu arbeiten. Schau mal in deinen Vertrag.

Autor:  sattelstuetze [ Fr 5. Jun 2015, 23:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Scheinselbstständig

bei überlassung von betriebsmitteln des auftraggebers könnte man umso mehr von einem abhängigen, arbeitnehmerähnlichen arbeitsverhältniss sprechen
auch wenn der auftragnehmer in dem fall über mehrere auftraggeber verfügt

ja, es ist scheinselbständig - "arbeitnehmerüberlassung" ist dein suchbegriff

in der praxis sind die behörden eher interessiert, vorallem kleine arbeitsverhältnisse, lieber zu erhalten statt sie zu zerstören und gescheiterte existenzen selbst wieder zu refinanzieren, siehe "selbständige" paketboten auf gemieteten transportern von eigenem sat-depot...

abhängige arbeit auf selbstäniger basis auszuführen ist in erster linie eigener nachteil, da man um seine eigenen persönlichen sozialabgaben gebracht wird

der staat hat über steuern auf selbständige arbeit wie z.b. umsatz-,gewerbe- oder einkommensteuer in etwa den selben anteil am kuchen, wie auf abhängige...

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