...weil die sich so geeinigt haben.
frage ist, wieso habt ihr euch geeinigt? ist dort fahrradfahren im wald verboten, oder wieso? nichtsdestotrotz kannst du den förster immernoch belangen. du warst benommen und standest unter schock, bei so einem unfall sicher nachvollziehbar. deswegen ist die getätigte absprache hinfällig. aber gerade mit fahrzeug hat er auf andere verkehrsteilnehmer besonders aufzupassen. oder bist du abseits des weges durchs gehölz gefahren? wie kam es zum unfall?
ich spinne ja gerne solche sachen im kopfe weiter:
hat er das auto als waffe(!) gegen dich eingesetzt, um dich zum halten zu zwingen? dann wäre noch vorsatz dabei und damit kriegt er als förster nen richtigen abriss. hinterherrufen und zum anhalten zu bewegen, ist ja noch okay, mehr kann er auch nicht machen. selbst das festsetzen ist ihm zwar erlaubt. jedoch muss schon mehr erfüllt sein, dass er dich vom radfahren im wald abhalten darf: ein ausgesprochenes verbot durch ein schild am zugang zum forst oder wald oder wo auch immer. aber nicht, indem er dich mit dem auto vom rad runterholt.
"wahl der mittel" sage ich nur.
Verfolgung eines erlaubten Zwecks: möglicherweise ja
Grundsätzlich erlaubtes Mittel: nein
Geeignetheit: ja
Erforderlichkeit: nein
Verhältnismäßigkeit: nein
für mich also kein grund, den förster nicht anzuzeigen. er hat billigend in kauf genommen, dich schwer zu verletzen, indem er dich angefahren hat. zivilrechtlich gesehen irrelevant. strafrechtlich äußerst bedeutsam.
unterrichte uns. raus mit den versteckten hintergrundinfo
