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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 17:11 
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Ich habe im Moment ein Problem, was wie folgt lautet:

Also ich arbeite im Moment 4 Wochen lang bei ner Firma, als Ferienarbeiter.

Jetzt fahr ich ja in der Zeit wo ich da arbeite nicht Kurier bei der Apotheke.

Ich gelte als Angestellter in der Apotheke.

Ich wollte meine Lohnsteuerkarte aus der Apotheke haben um sie bei der Firma abzugeben, sonst muss ich ultrast Steuern zahlen, sagte man mir (meine Eltern).

Jetzt schreibt mir die Steuerkanzlei der Apotheke nen Brief, dass ich für die Ferienarbeit ne eigene Lohnsteuerkarte brauche, womit ich anscheinend wieder ultrast Steuern zahlen müsste .
So meine Frage:
Müsste mir die Apotheke bzw. deren Steuerkanzlei nicht einfach meine Lohnsteuerkarte geben?
Ich mein ich arbeite ja nicht gleichzeitig bei beiden Unternehmen.

Bin Schüler und 18 Jahre alt, falls das irgendwas an der Sache ändert.

Mit so Steuerschwachsinn kenn ich mich überhaupt nicht aus.
Need help :oops:


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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 18:01 
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die müssten dich abmelden und wieder anmelden..kostet die geld haben die kein bock drauf...

hol dir eine zweite lohnsteuerkarte mit klasse 6. da werden dann ca. 25% abgezogen, die dann aber bei lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommen kannst....

willkommen im leben!

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 18:13 
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SXHC hat geschrieben:
....zurück bekommen kannst....

wie meinen?
...wenn 25% Prozent fürn Arsch sind, is ja nich so geil.

SXHC hat geschrieben:
willkommen im leben!

Danke! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 18:22 
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Das Geld ist nicht für den Anus. Stell es Dir wie ein unfreiwilliges Sparkonto
beim Finanzamt vor ;)

Nach dieser Quelle liegt der Steuerfreibetrag für die Einkommenssteuer zur
Zeit bei 7664,00 Euro im Jahr. Erst wenn Du bei beiden Jobs zusammen im
Jahr mehr als das verdienst, mußt Du für jeden mehr verdienten Euro (an-
fänglich 15%) zahlen. Das scheint jetzt bitter- aber einfach weg sind die ein-
behaltenen 25% aber nicht.

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:15 
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elHuron hat geschrieben:
Danke! :mrgreen:



Bitte. ;)

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:22 
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jau dann organisier ich mir mal noch eine Lohnsteuerkarte.... :sing:

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 19:38 
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man kann sonst auch so ne steuernummer für kleine jobs (hab vergessen, wie das heisst), wo man dann rechnungen schreibt und dann draufschreibt nach §19 ohne umsatzsteuer. und das äh...ja, dann hat man auch keine probleme. geht gloobick sogar telephonical. würd ich ma beim finanzministerium anrufen.

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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 23:17 
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bobthefish hat geschrieben:
Das Geld ist nicht für den Anus. Stell es Dir wie ein unfreiwilliges Sparkonto
beim Finanzamt vor ;)

Nach dieser Quelle liegt der Steuerfreibetrag für die Einkommenssteuer zur
Zeit bei 7664,00 Euro im Jahr. Erst wenn Du bei beiden Jobs zusammen im
Jahr mehr als das verdienst, mußt Du für jeden mehr verdienten Euro (an-
fänglich 15%) zahlen. Das scheint jetzt bitter- aber einfach weg sind die ein-
behaltenen 25% aber nicht.

ja stimmt.hat mir finazamt auch so gesagt,das wenn unter 7666 € liegt,dann brauch man keine steuern zahlen


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BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2010, 23:52 
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Genauer gesagt, keine Einkommensteuer.

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BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 01:31 
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bobthefish hat geschrieben:
Das Geld ist nicht für den Anus. Stell es Dir wie ein unfreiwilliges Sparkonto
beim Finanzamt vor ;)

Nach dieser Quelle liegt der Steuerfreibetrag für die Einkommenssteuer zur
Zeit bei 7664,00 Euro im Jahr. Erst wenn Du bei beiden Jobs zusammen im
Jahr mehr als das verdienst, mußt Du für jeden mehr verdienten Euro (an-
fänglich 15%) zahlen. Das scheint jetzt bitter- aber einfach weg sind die ein-
behaltenen 25% aber nicht.


bin da uach noch nicht ganz schlua geworden, rechne aber mit was anderem:
wenn ich die 7664,00€ im jahr überschriete (um nur ienen uero) wird die GESAMTE summe stuerpflichtig.


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BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 01:39 
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Ich kenne mich persönlich nicht aus- die oben verlinkte Quelle sagt aber
folgendes:
Zitat:
Jede Person hat einen Grundfreibetrag, für den keine Steuern anfallen.
Wer ein Einkommen von unter 7664,00 Euro im Jahr hat, muss keine
Steuern bezahlen, da er unter der Steuerfreigrenze liegt. Für jeden
Euro, der über diese Grenze hinaus verdient
wird,
müssen Steuern bezahlt werden. Die Berechnung der Steuern beginnt mit
dem Eingangssteuersatz, der bei 15% liegt. Der Steuersatz steigt stetig an,
mit jedem weiteren Euro, der verdient wird.

Nach meinem Verständnis liest sich das, als würde der Einkommenssteuer-
Freibetrag seinen Namen auch verdienen und die Summe von €7664 tatsächlich
steuerfrei bleiben - und das auch bei einer Überschreitung des Jahreseinkommens.
Aber vielleicht lese ich das auch falsch....

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BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 01:45 
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ich hab e s auch versucht so zu lesen, nachdem ich aber durch diverse "anleitungen" immer unsicherer wurde, hab ich beim finanzamt angerufen.
ist jetzt nicht so das man da blind auf aussagen am phone vertrauen kann, aber es schient, als sei es so, wie ich es beschrieb.

"freibetrag" sei also hier eigentlich die falsche formulierung.

falls man über dem satz liegt kann man aber unter umständen diverse kosten geltend machen um dennoch drunter zu bleiben. soweit ich weiss ab 2010 auch die krankenkassenbeiträge. nungut, der fragesteller dürfte eh familienversichert sein.


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BeitragVerfasst: Do 5. Aug 2010, 07:48 
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Laut
http://www.lohnsteuer.de/lohnsteuer-inf ... freibetrag
liegt der diesjährige Freibetrag bei 8004€.

Mir gedanklich aber auch so, dass auf den Freibetrag keine Steuern anfallen. "Nur" für jeden Euro drüber. Habe aber gerade keine Quelle.

Edith hat gerade mit nem Einkommensteuerrechner gespielt. Bei 8050€ zahlt man 6,54€ Steuern, also nur jeden Euro drüber.
http://www.zinsen-berechnen.de/einkomme ... echner.php

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