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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:33 
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Coladose hat geschrieben:


Sobald jemand einen grünen ganzkörper Anzug mit Panzerung an hat und verbeamtet ist ist das kein Extremist?


Doch, auch solche gibt es, wie wir gerade miterleben, deßhalb sagte ich auch "jeglicher Art", ich schließe da niemanden aus. ;)

Dan, das wäre dann sozusagen der Naturzustand, der Krieg jeder gegen jeden, indem Man nur überleben Kann, wenn man als erster zuschlägt, wenn man dauerhaft darauf aus ist, seine Macht zu vergrößern.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:40 
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alles mit dem polizeigesetz von HH vereinbar biene...war auch garantiert keine verhaftung, sondern "in Gewahrsamnahme" schließlich muss die identität ja festgestellt werden...

ganz ehrlich...es gibt immer weniger verbrechen, weil sich alle mehr und mehr "selbstdisziplinieren" (im sinne von Foucault) d.h. die westliche welt bewegt sich mehr und mehr von einem staatsverständnis im sinne von hobbes weg...die zeit arbeitet also für die "kontrollierten anarchos"...

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:43 
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also ellichnä. die identität könndie ja wohl auch auf der strasse feststellen. der arme typ, der hat jetztn schock fürs leben.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:44 
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wie du wald rufst... und soo...sag doch immer wieder...bringt nix wegen solchen bagatellen abzuhauen...

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:53 
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cardinalonfire hat geschrieben:
Dan, das wäre dann sozusagen der Naturzustand, der Krieg jeder gegen jeden, indem Man nur überleben Kann, wenn man als erster zuschlägt


Um mal auf den aktuellen Fall zurückzukommen:

Meines Erachtens wäre es schon sinnvoll, wenn Name und Anschrift des Polizisten im Netz veröffentlicht und möglichst weit gestreut werden. Damit jeder, der sich durch derartige Gefährder auf der Straße bedroht fühlt, seine adäquaten Schlüsse daraus ziehen und Handlungsmaximen ableiten kann.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 13:59 
SXHC hat geschrieben:
wie du wald rufst... und soo...

...richtig!!!...und ich gehöre zu den "wenigen", der die herren beamten nur allzu gut kennt!, und ich letztendlich noch nie ein "miteinander" habe eskalieren lassen!!!
...man muss nur wissen wo man den "strassenköter" zu kraulen hat!!!
M


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:00 
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dan hat geschrieben:
Meines Erachtens wäre es schon sinnvoll, wenn Name und Anschrift des Polizisten im Netz veröffentlicht und möglichst weit gestreut werden. Damit jeder, der sich durch derartige Gefährder auf der Straße bedroht fühlt, seine adäquaten Schlüsse daraus ziehen und Handlungsmaximen ableiten kann.

Aufruf zur Selbstjustiz als Rache gegen den verletzten Radfahrer. Damit bist Du keinen Deut besser als die Rechtsradikalen, die solche Listen im Internet veroeffentlichen.
dan, das ist grandios!
Ein Posting von Georg ohne grosse Hintergrundinformationen (wer war der Bulle? Woher wusste er, dass der Radfahrer ankam? Funk? Wie schnell war der Radfahrer? Wie stark seine Verletzung? usw. usf.) reicht aus, um auf einer "Todesliste" im Netz zu stehen.

:daumen:


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:23 
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Dass es da einen "unschönen Zwischenfall" gegeben hat, wusste ich wohl auch schon vor Georgs Posting. Nur keine Details.

Einen "Aufruf" möchte ich aus obenstehendem auch nicht konstruiert sehen - allenfalls einen Aufruf, dass sich jeder selbst überlegen möge, wie er mit solchen Leuten eben umzugehen gedenkt.

Fakt ist, dass öffentliche Dokumentation auch ein gewisses Abschreckungspotenzial beinhaltet. Das Bloßstellen von Tätern übt Druck aus. Und sorgt dafür, dass eben Leute (in diesem Falle Polizisten), die sich so verhalten, eben auch eine gewisse Art von Gegenwind fürchten müssen. Es reicht nicht aus, sich nur abstrakt über unverhältnismäßiges oder Fehlverhalten "der Polizei" als anonymer Apparat zu beklagen. Die Individuen müssen benannt und an den Pranger. Denn erst wenn diese Individuen Druck verspüren und möglicherweise auch persönliche Angst, erst dann wird sich überhaupt etwas ändern.

Und noch abschließend: "Nazi-Vergleiche" halte ich in diesem Zusammenhang auch für deplaciert. Der Begriff wird ziemlich inflationär genutzt.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:24 
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Wie stoppt man denn einen Kurier?

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:26 
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Man könnte auf die Reifen schiessen..


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:28 
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Oder den kleinen Zeh unauffällig zwischen die Speichen friemeln

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:37 
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cardinalonfire hat geschrieben:
Wie stoppt man denn einen Kurier?


Verfolgen, überholen, den Weg abschneiden und so zur Bremsung nötigen? Also das, was letztlich auch mit Autofahrern gemacht wird?

Klar, aufgrund der Wendigkeit eines Fahrrades und des "Problems", dass da dann auch noch ein erfahrener Radfahrer draufsitzt, kann das natürlich zeit- und personalintensiver sein.

Aber das ist kein valides Argument, deswegen zum Mittel schwerer Körperverletzung zu greifen.

Bzw. wenn das eben doch als valides Argument angesehen wird, dann darf man zukünftig als Bürger 'nen Supermarkt überfallen, um seinen Monats-Großeinkauf zu erledigen, nur weil es mehr Aufwand gewesen wäre, vorher eben beim Bankautomaten vorbeizugehen und Geld abzuheben?


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:50 
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SXHC hat geschrieben:
ganz ehrlich...es gibt immer weniger verbrechen, weil sich alle mehr und mehr "selbstdisziplinieren" (im sinne von Foucault) d.h. die westliche welt bewegt sich mehr und mehr von einem staatsverständnis im sinne von hobbes weg...die zeit arbeitet also für die "kontrollierten anarchos"...


Elias war da auch ganz gut dabei. Vom Fremdzwang zum Selbstzwang. Affektkontrolle, Über-Ich-Apparatur etc.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:53 
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dan hat geschrieben:
Fakt ist, dass öffentliche Dokumentation auch ein gewisses Abschreckungspotenzial beinhaltet. Das Bloßstellen von Tätern übt Druck aus.


nicht nur abschreckend, bei diesem vorfall http://blog.fefe.de/?ts=b452c21a ist die gesamte einsatztruppe mittlerweile zwangsversetzt, alle beteiligten cops haben verfahren wg. eidesstallichen falschausssagen bzw. körperverletzung im amt am hals und der polpräs hat unterlassungserklärungen unterschrieben. alles nur weil ganz schnell öffentlichkeit hergestellt worden ist, sonst wäre das natürlich auch unter dem teppich gelandet.

an die presse und an die blogs ist der richtige weg, strafanzeige gegen unbekannt wegen gefährlicher körperverletztung im amt und gefährlicher eingriff in den straßenverkehrs fehlt noch. die anzeigen können auch direkt bei der staatsanwaltschaft gestellt werden, wenn man den persönlichen kontakt mit den herren in grün vermeiden will.

dan hat geschrieben:
Und noch abschließend: "Nazi-Vergleiche" halte ich in diesem Zusammenhang auch für deplaciert. Der Begriff wird ziemlich inflationär genutzt.


in diesem tread bist glaube du der erste, der den begriff verwendet ;), gebe dir aber uneingeschränkt recht :)


Zuletzt geändert von triple-shit am Sa 10. Apr 2010, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:57 
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Der Polizist war allerdings zu Fuß unterwegs.
Abgesehen davon ist es völlig utopisch einen Kurier, ohne ihn massiv zu gefährden, per Auto zum Anhalten zu zwingen.

Die Körperverletzung ist auch kein "Mittel", sonder eine unbeabsichtigte Folge und es ist nunmal die Pflicht des Polizisten "flüchtige" Personen zu stellen.

Aber wie gesagt, man müsste genauere Informationen haben, auch um zu beurteilen ob es eine Ordnungswidrigkeit war, dann liegt es im Ermessensspielraum des Polizisten, ob er ihn stellt oder nicht, oder ob es sich um eine Straftat gehandelt hat.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 14:59 
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triple-shit hat geschrieben:
dan hat geschrieben:
Und noch abschließend: "Nazi-Vergleiche" halte ich in diesem Zusammenhang auch für deplaciert. Der Begriff wird ziemlich inflationär genutzt.


in diesem tread bist glaube ich der erste, der den begriff verwendet ;)


Das bezog sich auf mistfinks Kommentar zu "Rechtsradikalen" und "Todeslisten".


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:08 
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cardinalonfire hat geschrieben:
Die Körperverletzung ist auch kein "Mittel", sonder eine unbeabsichtigte Folge und es ist nunmal die Pflicht des Polizisten "flüchtige" Personen zu stellen.


auch wenn sie unbeabsichtigt (wäre ja noch schöner) ist, kann sie strafbar sein. der kurier hat eine ordnungswidrigkeit begangen, keine straftat. in forum von der rennleitung formuliert herr-jemine (cop) zweifel an der rechtmäßigkeit von durchführung von unmittelbarem zwang um eine ordnungswidrigkeit zu ahnden

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... en#p289111


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:14 
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die zweifel kann der :bull: zwar äußern, aber festgestellt wird das immer noch von gerichten und da sieht es für den kollegen eher schlecht aus...aussage gegen ( :bull: )aussage, mit der geschichte der versuchten flucht ist seine glaubwürdigkeit eher kleiner geworden...

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:15 
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cardinalonfire hat geschrieben:
Die Körperverletzung ist auch kein "Mittel", sonder eine unbeabsichtigte Folge und es ist nunmal die Pflicht des Polizisten "flüchtige" Personen zu stellen.


Das kann man so nicht stehen lassen.

Mal ein anderes Beispiel:

Mutter sieht ihr völlig verdrecktes Kind vom Spielen nach Hause kommen und stopft es erstmal in die Waschmaschine. Danach ist es tot.

Was ist das?

- Körperverletzung mit Todesfolge?
- Totschlag?
- Mord?

Vor Gericht wird da mindestens "Totschlag" bei rauskommen. Weil man nämlich der durchschnittlich erwachsenen Mutter vorwerfen wird, dass diese wissen mußte, dass ein Kind einen Durchlauf der Waschmaschine nicht überleben wird. Und es somit also mindestens einen bedingten Vorsatz gegeben hat.

Übertragen auf den vom Rad gestoßenen Kurier sieht es vergleichbar aus:

Jemand, der einen Radfahrer seitlich vom Rad wirft, der muß davon ausgehen, dass der Radfahrer dabei nicht verletzungsfrei davonkommt. So ein Täter handelt also ebenfalls mit bedingtem Vorsatz. Denn er nimmt die Verletzungen billigend in Kauf.

Im übrigen hat die Polizei auch nicht die "Pflicht", jegliche "flüchtige Person" zu stellen. Sondern es gilt - insbesondere im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten - zunächst mal das Opportunititätsprinzip. D. h. es liegt im Ermessensspielraum der Polizei bzw. eines konkreten Polizisten, ob überhaupt eingeschritten wird oder nicht. Das Nichteinschreiten ist also eine Option, die ein Polizist wählen kann, ohne dass er dadurch selbst in Bedrängnis kommt. Das gilt wie gesagt für Ordnungswidrigkeiten, worunter auch StVO-Verstöße fallen. Anders sieht es hingegen bei Straftaten nach StGB aus.

Wenn wir uns aber im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegen, und damit in demjenigen Bereich, wo das Opportunititätsprinzip gilt, dann ist die Polizei bei ihren Maßnahmen umso mehr daran gebunden, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Eine schwere Körperverletzung, in bedingtem Vorsatz begangen, ist jedenfalls nicht gerechtfertigt für das "Überfahren" einer Haltelinie an einer ampelgeregelten Kreuzung.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:16 
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dan hat geschrieben:
Einen "Aufruf" möchte ich aus obenstehendem auch nicht konstruiert sehen - allenfalls einen Aufruf, dass sich jeder selbst überlegen möge, wie er mit solchen Leuten eben umzugehen gedenkt.

Der Aal windet sich.
Soll man ueberlegen vielleicht mal auf einen Kaffee hochzugehen? Bluemchen vorbeibringen oder ne Flasche Sekt mit dem Herren oeffnen?

Zitat:
Abschreckungspotenzial beinhaltet. Das Bloßstellen von Tätern übt Druck aus.

Ja, das macht die Bildzeitung auch, ohne Beweise und lediglich mich Vermutungen und somit Leben kaputt.

Zitat:
Und noch abschließend: "Nazi-Vergleiche" halte ich in diesem Zusammenhang auch für deplaciert. Der Begriff wird ziemlich inflationär genutzt.

Find ich nicht, solche Listen sind mir nur aus dem Rechten Spektrum bekannt und dort werden diese auch gepflegt.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:32 
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http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... d+anhalten

Hier wurde ja eigentlich schon alles geklärt.

Aber zu Dan:
1.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, prinzipiell hast du Recht, im deutschen Rechtssystem wird nach Absicht und Folge verurteilt (z.B. versuchter totschlag/fahrlässige Tötung).
Dennoch würde diese Mutter nicht verurteilt, sondern eingewiesen werden.

2.
Nicht alle Verstöße gegen die StVO sind nur Ordnungswidrigkeiten.
In diesem Fall ist noch nicht klar worum es sich gehandelt hat.

3.
Die Ermessengrenze verläuft fließend und wird durch hunderte Faktoren beeinflusst.
Wir wissen viel zu wenig über den genauen Ablauf um die Handlung sicher beurteilen zu können.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:35 
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SXHC hat geschrieben:
aber festgestellt wird das immer noch von gerichten


geb ich dir recht, nur wo kein kläger, da kein richter ;)

SXHC hat geschrieben:
und da sieht es für den kollegen eher schlecht aus...aussage gegen ( :bull: )aussage,


naja, der cop müßte ja dem richter/staasanwalt zb. erstmal schlüssig erklären, was er denn auf der straße ohne kelle, warnweste usw gemacht hat. das die art und weise, wie die maßnahme durchgeführt worden ist, nicht so ganz astrein war, ist ja zwischen uns wohl unstrittig. d.h. der cop wird sich einen zurechtbiegen in seiner schriftlichen aussage, so das das alles nach vorschrift aussieht. und das ist genau der ansatzpunkt. wenn nämlich jetzt ein zeuge nur irgendwas abweichendes, nicht aber den vorfall an sich beobachtet hat, hat man einen ansatzpunkt um mit falschaussage, eidesstattlicher versicherung etc den hebel anzusetzten.

SXHC hat geschrieben:
mit der geschichte der versuchten flucht ist seine glaubwürdigkeit eher kleiner geworden...


flucht ist das auch nicht, nur noch ne ordnungswidrigkeit 10€ wert oder so, der kollege hat doch keine straftat begangen

hier nochmal schönes juristenkauderwelsch dazu

Zitat:
Das Anhaltezeichen kann durch technische Einrichtungen am Fahrzeug oder mit einer Winkerkelle gegeben werden (vgl. § 36 V StVO). Es kann aber auch durch ein schlichtes Handzeichen erfolgen. Das ist nicht im Detail vorgeschrieben.

Bei der Anhalteweisung handelt es sich um einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt muss für seine Wirksamkeit aber hinreichend bestimmt und für den Adressaten verständlich sein (vgl. auch § 43 VwVfG).

Sollte das Handzeichen tatsächlich missverständlich gewesen sein, hätte dies zur Folge, dass wohl keine Sorgfaltspflichtverletzung und damit kein Verstoß aus § 36 V StVO begründet werden könnte. Zumindest wäre darin ein Tatbestandsirrtum (§ 11 OWiG) zu erkennen, der ein vorsätzliches Handlen ausschließen würde, da der Sinn der Weisung aus tatsächlichen Gründen nicht erfasst werden konnte.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:38 
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Du bist der Meinung sich einer Personenkontrolle der Polizei durch Flucht zu entziehen stellt eine mit 10€ zu ahnende Ordnungswidrigkeit da?
Das würde ich gerne glauben, dann würde ich prinzipiell abhauen!

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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:46 
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cardinalonfire hat geschrieben:
Du bist der Meinung sich einer Personenkontrolle der Polizei durch Flucht zu entziehen stellt eine mit 10€ zu ahnende Ordnungswidrigkeit da?
Das würde ich gerne glauben, dann würde ich prinzipiell abhauen!



ich bin kein advocat, aber personenkontrolle und verkehrskontrolle ist nen unterschied. bei der personenkontrolle können die noch gefahr im verzug, terrorblala vor der ami-botschaft usw geltend machen und dich glaube ich sogar sofort standesrechtlich erschießen, wenn die denken du bist nen al kaida

verkehrskontrolle, feststellung der personalien nach ordnungswidrigkeit ist in wohl §36 stvo geregelt- bußgeld max 3 pkt. und der akt muß so ablaufen wie oben angedeutet, bin ich mir sicher, den rest zu den 10 € würde ich dir aber nich erstatten ;)


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BeitragVerfasst: Sa 10. Apr 2010, 15:51 
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mistfink hat geschrieben:
Soll man ueberlegen vielleicht mal auf einen Kaffee hochzugehen? Bluemchen vorbeibringen oder ne Flasche Sekt mit dem Herren oeffnen?


Wenn das Deiner Meinung nach eine angemessene Reaktion auf die Aktion dieses Polizisten wäre, dann zum Beispiel.

Andere könnten eine andere Meinung haben und diese adäquat kundtun.


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